Corona und Arbeitsbetrieb: Hygienemaßnahmen für Produktion, Lager und Logistik

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An Arbeitsplätzen im Bereich Produktion stellt sich die Frage nach der Einhaltung der Hygieneanforderungen im Rahmen der Corona-Pandemie (SARS-CoV-2). Dies betrifft die Fragen nach dem Schutz der Mitarbeiter, der Kunden und Lieferanten. Auch im Bereich Lager und Logistik gilt es, zur Eindämmung der Infektionen besondere Vorkehrungen zu treffen. Auch während der Pandemie muss der Geschäftsbetrieb in diesen systemrelevanten Bereichen soweit wie möglich weitergehen.

Hygienestandards in Unternehmen im Überblick

Grundsätzlich sind deutsche Arbeitgeber gemäß ArbSchG § 3 (Arbeitsschutzgesetz) dazu, Beschäftigten einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zu bieten. Dazu gehört es, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, die dem Schutz bei einer Pandemie dienen. Auch die korrekte Umsetzung sowie die Überprüfung der Effektivität der Maßnahmen liegt beim Arbeitgeber. Für die Bereiche Produktionsstätten, Lager und Logistik gelten grundsätzlich die gleichen Infektionsschutz-Regelungen wie in anderen Branchen auch. Dennoch haben diese Arbeitsbereiche aufgrund ihrer besonderen Situation zusätzliche Herausforderungen. Die BGHW (Berufsgenossenschaft Handel- und Warenlogistik) empfiehlt daher, auf besondere Hygienestandards zu achten.

Präventionsprogramme für Download und Ausdruck

Ein allgemeines Dokument zum Arbeitsschutz in der Covid-19-Pandemie bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Einen Überblick über Hygiene-Konzepten an verschiedenen Arbeitsplätzen bieten KAISER+KRAFT und spezielle Checklisten. Präventionsprogramme zum Ausdrucken finden Arbeitgeber und Mitarbeiter beispielsweise in Form des Merkblatts zur gesundheitlichen Aufklärung über SARS-CoV-2.
Ebenso gibt es eine Checkliste der Behörden über die Zuständigkeiten im Handel nach dem Infektionsschutzgesetz.

Besondere Vorkehrungen in Produktionsstätten

In Produktions- und Werkstätten sind angemessene Schutzvorkehrungen zu treffen, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Nach dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesarbeitsministeriums sind Arbeitgeber verantwortlich für Aufklärung der Mitarbeiter, Einführung und Überprüfung der Maßnahmen.

Dazu gehört die Vorbereitung der Produktionsstätte. Arbeitsplätze sind in einem Abstand von mindestens 1,5 Metern voneinander abzugrenzen. Dies kann mit Absperrband, besser jedoch mit Infektionsschutzscheiben geschehen. Die Abgrenzung der Bereiche sollte in der gesamten Produktionsstätte Standard sein. Utensilien zur Desinfektion sollten an den Arbeitsplätzen sowie an allen zu bedienenden Maschinen bereitstehen.

Auch die Mitarbeiter sind vorzubereiten. Dazu gehört die Formulierung klarer Regeln für den Arbeitsablauf. Grundlegendes wie regelmäßige Hand-Hygiene und Desinfektion sowie die Einhaltung des Abstandes von mindestens 1,5 Metern sollte den Mitarbeitern klar sein. Begrüßungen sollten ohne Kontakt (insbesondere ohne Händeschütteln) vonstattengehen.

In geschlossenen Werkstätten sollte regelmäßig gelüftet werden (etwa fünf bis zehn Minuten lang sowie vier Mal pro Tag). Werkzeug sollte nach Möglichkeit nur von einzelnen Mitarbeitern genutzt und nicht mit Kollegen geteilt werden. Wenn sich dies nicht vermeiden lässt, sind Werkzeuge und Arbeitsmittel gründlich zu reinigen. Besteht Infektionsverdacht eines Mitarbeiters, so ist unverzüglich das Gesundheitsamt zu informieren.

Hygiene-Herausforderungen in Lager und Logistik

Auch Lager und Logistik müssen zur Gewährleistung der Grundversorgung der Bevölkerung auch in Pandemie-Zeiten funktionieren. Infektionsschutz und Hygiene können gerade bei erhöhter Auftragslage zur Herausforderung werden. Auch in diesem Bereich gelten grundsätzlich die Richtlinien zur Mitarbeiteraufklärung sowie der Einführung und Überprüfung der Maßnahmen nach SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard.

Lagermitarbeiter und Kontaktpersonen sollten mit hinreichender persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ausgestattet werden. Dazu gehören Mund-Nase-Schutz oder Atemschutzmasken sowie Schutzhandschuhe.

Auch in großen Lagern sind geltende Abstandsregeln sowie Hygienevorschriften einzuhalten. Es empfiehlt sich, die Richtlinien auf Infotafeln anzubringen, um die Mitarbeiter an die Relevanz zu erinnern. Mit klaren Markierungen und Absperrbändern lässt sich ein Beitrag zur Einhaltung des Abstands leisten. Gerade in der Distribution von Waren ist eine regelmäßige Reinigung und Distribution von hoher Bedeutung. Daher sollten stets Seife, Desinfektionsmittel sowie Papierhandtücher bereitstehen.

Hygiene und Ausstattung in Pausenräumen

Grundsätzlich sollten größere Menschen-Ansammlungen vermieden werden, um Infektionen vorzubeugen. Pausenräume und Wartezimmer sind Räumlichkeiten, in denen sich Menschen häufig auf geringem Raum länger aufhalten.

Zur Senkung des Infektionsrisikos ist hier im Besonderen auf Regelungen zur Personenanzahl, zum Abstand und zur Hygiene zu achten. Die maximal zulässige Personenzahl sollte ausgeschildert werden. Die sitzenden oder stehenden Personen sollten jederzeit einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einhalten können. Auch Bodenmarkierungen helfen den Mitarbeitern oder Gästen bei der Einhaltung der Abstände.

Bei der Hygiene sollten sämtliche potenziellen Berührungsflächen mitbedacht werden. Desinfektion ist besonders bei häufig berührten Flächen oder Gegenständen wichtig. Beispielsweise sollte die Kaffeemaschine nach jedem Gebrauch desinfiziert werden.

Besonders wichtig ist in geschlossenen Pausenräumen das Lüften. Im Idealfall lässt sich die Pause oder der Wartebereich nach außen an die frische Luft verlagern. Sind im geschlossenen Raum keine Fenster vorhanden, bieten Luftreiniger eine Alternative.