Die Universitäten in allen Bundesländern wollen im kommenden Wintersemester, so meldete gestern die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ), wieder zum hauptsächlichen oder zumindest teilweisen Präsenzbetrieb zurückkehren. Dieses sei von den Bildungs- und Wissenschaftsministerien aller 16 Bundesländer auf Nachfrage dieser WAZ-Redaktion bestätigt worden.
Die Zeitung fand weiter heraus, dass einige Bundesländer, wie beispielsweise Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen oder Sachsen sogar eine standardmäßige Präsenzlehre anstrebten, andere Länder wollten, so hieß es weiter, zumindest so weit wie möglich wieder Veranstaltungen in den Hochschulen anbieten. Generell war die Aussage, dass die Grundlage für die Präsenz flächendeckend die 3G-Regelung sein solle. So einfach stellt sich aber der Casus nicht dar.
Eilantrag eines Studenten gegen die Testung
Der Südwestdeutsche Rundfunk meldet, dass an der Technischen Hochschule Bingen ein Student inzwischen einen Eilantrag, beim Mainzer Verwaltungsgericht, gegen die selbst zu zahlenden Impfungen, gestellt habe. In diesem Wintersemester habe der Studierende, nach Angaben seiner Anwältin fünf Veranstaltungen, die in Präsenz stattfinden.
Da er nicht geimpft und auch nicht genesen sei, bedeute dies für ihn, dass er pro Woche mehrere negative Corona-Tests nachweisen müsse. Nur dann könne er an den Veranstaltungen teilnehmen.
Der Student sieht die Testpflicht kritisch, zumal die Corona-Schnelltests nicht mehr kostenlos seien. Die von der Corona-Verordnung vorgeschriebenen Schnelltests, die durch geschultes Personal durchgeführt werden müssten, würden ihn monatlich um die 300 Euro kosten. Dies ginge deutlich über seine finanziellen Möglichkeiten hinaus. Die Hochschule wollte sich auf Nachfrage zu diesem Thema nicht äußern.
Uni Potsdam hilft mit eignen Test-Vorräten
An der Universität im brandenburgischen Potsdam kommt die Hochschule den Studenten entgegen. Es werden, so die Pressesprecherin Dr. Silke Engel, auch Selbsttest akzeptiert. Was für die Studenten deutlich günstiger ist. Wenn nötig könnte, in besonderen Fällen, Studenten auch kostenfreie Test-Kits aus den Vorräten der Universität erhalten – solange der Vorrat reicht. Darüber hinaus hat die Universität eine eigene App, ähnlich der Luca App, zur Nichtverfolgung entwickelt.
Aufkleber im Studentenausweis
An der Westfälischen Wilhelms Universität in Münster, so Pressesprecher Norbert Robers, gelte die 3 G Regelung, wobei „gesund und genesen“ im Studentenausweis vermerkt wird. Das dritte G müssen sich die Studenten mittels eines selbst zuzahlenden Tests. Der nicht älter als 48 Stunden sein darf, selbst organisieren. Der 3G Nachweis werde dann, mittels eines Aufklebers, im Studentenausweis dokumentiert.
Bayern bleibt (vorerst) großzügig
An der Universität in Bayreuth können sich Studenten bereits seit letztem Montag, mit Unterstützung des Bayerischen Roten Kreuzes, kostenlos auf dem Campusgelände der Uni Bayreuth testen lassen. Dies Angebot gilt im gesamten Freistaat. Bei den Tests handelt es sich um PoC-Antigentests, die eine Gültigkeit von 24 Stunden haben. Diese kostenlosen Schnelltests, so Pressesprecher Christian Wißler, würden bis zum 30. November 2021 angeboten. Für die Zeit danach ist eine Kostenübernahme durch die bayerische Staatsregierung nicht garantiert.
Thüringen könnte die gesamte Situation verändern
Weniger großzügig, aber mit überraschender Wendung, stellt sich die Situation in Thüringen da. Wissenschaftminister Tiefensee teilte seinen Hochschulen vor einigen Tagen mit, dass Studierende künftig kostenlose Corona-Tests durch die Hochschulen zu erhalten hätten – und zwar auf Kosten der Hochschulen.
Was besonders aufmerken lässt ist die Begründung: Die Kostenübernahme durch die Hochschulen ergäbe sich aus der Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes in Verbindung mit den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Demnach sind staatliche Arbeitsschutzvorschriften (wie die Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes) auch auf Unfallversicherte wie etwa Studierende anzuwenden, auch wenn sie keine Beschäftigten sind.
Studenten wie Arbeitnehmer behandeln?
Diese Rechtsauffassung, so eine Pressemitteilung des Ministeriums, die auch von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vertreten werde, sei inzwischen auch vom für Arbeitsschutz zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestätigt worden, teilte Thüringens Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee in Erfurt mit.
Die Pressesprecherin der Universität Erfurt Carmen Voigt, die inzwischen auch selber im spontan eingerichteten Testzentrum der Universität mitarbeitet, machte deutlich, dass die Spontanität des Beschlusses und der Verweis, dass Universitäten die Testungen aus Eigenmitteln finanzieren müssen, vorsichtig gesagt nicht ganz unkompliziert seien.
Es machen es die Hochschulen in Wien und Bern?
Ein Blick ins deutschsprachige Ausland zeigt deutliche Unterschiede auf. Cornelia Blum, Pressesprecherin der Universität Wien verweist auf die hohe Impfquote in der österreichischen Hauptstadt. Darüber hinaus blieben Österreich, entgegen ursprünglichen Plänen kostenlose Coronatests vorerst möglich.
Für das Wintersemester, dass am 1. Oktober begonnen hat gilt: Zutritt hat, wer geimpft, genesen oder getestet ist, die Maskenpflicht und der Mindestabstand fallen dadurch weg. Die 3G-Regel soll einen Studienstart mit größtmöglichem Präsenz ermöglichen, heißt es dazu vonseiten des Wiener Bildungsministeriums. Im Moment sei es jedenfalls so, dass Lehrende vor den Lehrveranstaltungen sowie Securities die Zutrittsregeln kontrollieren, sagt Cornelia Blum.
An der Uni Wien etwa gäbe es 3G-Checkpoints. Stichprobenartig werde auch an anderen Standorten kontrolliert. Ist jemand weder geimpft, genesen oder getestet, weise man auf die Testmöglichkeiten hin: Vor dem Haupteingang gebe es Gratis-Testboxen (Antigentests und PCR-Tests), so Sprecherin Blum weiter.
Einen klaren Plan hat die Uni Bern
In Bern können sich die 20.000 Studenten und die 5.000 Mitarbeiter, seit Monatsbeginn gratis testen lassen. Und nicht nur das: Die Uni Bern stellt die Gratis-Tests gleich selber an drei Standorte im Uni-Quartier zur Verfügung. Getestet werden mit einem systemischen und rechtsicher dokumentierenden Test. Die integrierte und datenschutzkonforme digitale Dokumentation sei mit der Corona-Warn- App verbunden und ermögliche das Ausstellen des europaweit gültigen Digital-Covid-Certificates (DCC).