Begleitmonitoring zum Einsatz von gebeiztem Zuckerrübensaatgut

Eine Honigbiene sammelt Nekat an Phacelia (Bienenweide). Bei den Monitoringversuchen wurde Phacelia nach der Rübenernte ausgesät. ©Richard Odemer/JKI

Der insektizide Wirkstoff Thiamethoxam ist in der EU und somit auch in Deutschland als Pflanzenschutzmittel nicht mehr zugelassen. Um jedoch Zuckerrüben vor Vergilbungsviren zu schützen, die von Blattläusen übertragen werden, erteilten sieben Bundesländer 2021 eine Notfallzulassung für Saatgut, das mit dem Stoff gebeizt, also ummantelt war. Diese Notfallzulassung war an die Bedingung geknüpft, dass ein Begleitmonitoring mit Honigbienen durchgeführt wird, um mögliche Nebenwirkungen auf Bienen zu dokumentieren.

Das Julius Kühn-Institut (JKI) hat dieses Monitoring gemeinsam mit dem Institut für Bienenkunde und Imkerei in Veitshöchheim und der Universität Hohenheim durchgeführt: Da Zuckerrüben vor der Blüte geerntet werden, sind sie als Trachtpflanzen für Bienen nicht attraktiv. Ein mögliches Risiko geht aber von blühenden Beikräutern aus, die neben oder im Feld wachsen. Aus diesem Grund dürfen Landwirtinnen und Landwirte, die gebeiztes Zuckerrübensaatgut verwenden, Beikräuter nicht zur Blüte kommen lassen. Die untersuchten Honig-, Nektar und Bienenproben aus den Bienenvölkern sowie Pollen und Nesteingangsproben von Wildbienen-Niströhren waren frei von Rückständen.

Eine Honigbiene sammelt den Nektar einer Ackerkratzdistel auf einem Zuckerrübenfeld. Über blühende Unkräuter könnten Wirkstoffe aus der Beizung von Zuckerrübensaatgut von Bestäubern aufgenommen werden.
Richard Odemer/JKI

In 13 Prozent der Proben von Pollen und Bienenbrot der Bienenvölker und in einigen Proben der aus Erdschlamm gebauten Mittelwände der Wildbienen-Niströhren fanden sich jedoch Kleinstmengen von Thiamethoxam. Während die Rückstände in Pollen und Bienenbrot belegen, dass offensichtlich die blühenden Beikräuter im Zuckerrübenbestand nicht vollständig entfernt wurden, stammen die Rückstände in den Mittelwänden vom Feldbodenmaterial.

Selbst wenn alle Auflagen der Notfallzulassung (wie das Entfernen von Beikräutern vor der Blüte) erfüllt worden wären, hätte dies eine Exposition des Bodens und des Nistmaterials also nicht verhindert. Ähnliches wurde bei dem hier untersuchten Wirkstoff bereits in vergleichbaren Studien beobachtet. Daher ist es wichtig, den in der Studie aufgezeigten Expositionsweg bei künftigen Forschungsarbeiten zu berücksichtigen.

„Es hat sich aber herausgestellt, dass weder in einem akuten noch in einem chronischen Expositionsszenario ein Risiko für Honigbienen oder Wildbienen bestand“, fasst Dr. Richard Odemer vom JKI-Institut für Bienenschutz die Ergebnisse der Studie zusammen.