Kommission für Verlängerung von Schutzstatus für Kriegsflüchtlinge

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Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, den vorübergehenden Schutz der Menschen, die vor der Aggression Russlands gegen die Ukraine fliehen, bis zum 3. März 2025 zu verlängern. EU-Innenkommissarin Ylva Johansson sagte dazu: „Der vorübergehende Schutz ist ein wichtiges Instrument, das das Leben vieler Menschen geprägt hat. Mehr als 4 Millionen Menschen konnten Hoffnung schöpfen und die Chance ergreifen, in der EU zu leben, zu arbeiten und zur Schule zu gehen. So können sie selbst in Zeiten des Krieges ein Gefühl der Normalität erleben. Die EU wird mit ihren Mitgliedstaaten und anderen Partnern weiter zusammenarbeiten, um dafür zu sorgen, dass Menschen in Not auf europäischem Boden geschützt werden.“

Richtlinie über vorübergehenden Schutz Anfang März 2022 aktiviert

Die EU hat die Richtlinie über vorübergehenden Schutz am 4. März 2022 mit einstimmigem Beschluss der Mitgliedstaaten aktiviert, der Schutz verlängerte sich automatisch um ein Jahr und gilt derzeit bis bis 3. März 2024. Nach Auffassung der Kommission bestehen die Gründe für den vorübergehenden Schutz nach wie vor, weshalb eine Verlängerung notwendig und angemessen ist, denn in der derzeitigen instabilen Lage sind die Voraussetzungen für eine sichere und dauerhafte Rückkehr der Menschen, die vorübergehenden Schutz in der EU genießen, noch nicht gegeben.

Seitdem der vorübergehende Schutz bereits eine Woche nach dem Beginn des brutalen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine aktiviert wurde, haben sich die Mitgliedstaaten in beispielloser Weise mit der ukrainischen Bevölkerung solidarisch gezeigt. Sie nahmen die Menschen nicht nur in ihren Ländern auf, sondern bemühten sich auch nach Kräften, sie in ihre Gesellschaften zu integrieren.