Klimaschutz und Klimaanpassung als neue Gemeinschaftsaufgabe etablieren:
Die Auswirkungen des Klimawandels stellen Städte und Gemeinden vor immer größere Herausforderungen. Dies haben die Extremwetterereignisse der vergangenen Wochen und Monate erneut gezeigt. Starkregen, Überschwemmungen und Erdrutsche, aber auch anhaltende Hitze- und Dürreperioden sind in unseren Kommunen schon heute deutlich spürbar. Diese Klimafolgen bedeuten eine enorme Belastung für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, die Land- und Forstwirtschaft sowie für die sonstige Infrastruktur in unseren Kommunen.
„Die Belastungen und Risiken werden sowohl in dichtbesiedelten Städten als auch in Gemeinden des ländlichen Raums künftig weiter steigen. Um die Kommunen langfristig resilient und lebenswert zu gestalten, bedarf es in den kommenden Jahren umfassender Anpassungsprozesse. Die zu ergreifenden Maßnahmen sind immens, weshalb es zur Bewältigung starke und handlungsfähige Städte und Gemeinden braucht“, so der Vorsitzende des DStGB-Ausschusses für Städtebau und Umwelt, Oberbürgermeister Tobias Eschenbacher, Freising, bei der heutigen Sitzung des Ausschusses in Hattersheim.
Die über 11.000 Kommunen in Deutschland sind beim Klimaschutz und der Klimaanpassung Hauptakteure. Sie sind nicht nur im ständigen Dialog mit ihren Bürgerinnen und Bürgern. Sie tragen auch die Verantwortung für eine klimagerechte Mobilität, steuern über ihre Bauleitplanung den Ausbau der Erneuerbaren Energien und tragen durch eine klimaangepasste Stadtentwicklung dazu bei, dass Extremwetterereignisse wie Starkregen und Hitze- und Dürreperioden besser bewältigt werden können.
Expertenschätzungen zufolge bedarf es allein im Bereich der Klimaanpassung bis zum Jahr 2030 Investitionen von mindestens 55 Milliarden Euro. „Dies können die Kommunen allein nicht schultern. Zur Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit sollte daher die Schaffung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz und Klimaanpassung – nach dem Vorbild der GAK – geprüft werden“, so Eschenbacher. Hiermit könnte eine verlässliche Finanzierungsbasis von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen durch Bund und Länder geschaffen werden.
„Hessen stellt sich der Herausforderung von ambitioniertem Klimaschutz und Klimaanpassung. Mit dem Klimaplan Hessen haben wir 90 Maßnahmen festgelegt, mit denen wir Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen der Klimakrise vorantreiben wollen. Den rechtlichen Rahmen für das Erreichen der Klimaziele haben wir mit dem ersten hessischen Klimagesetz geschaffen.
Engagement wird auf allen politischen Ebenen benötigt
Von der EU- und Bundes-Ebene, über die Länder bis hin zu den Kommunen. Gerade die Kommunen sind bei der Zielerreichung entscheidend. Wir bieten ihnen Unterstützung in Form von Förderprogrammen, Beratungsleistungen und Informationspaketen. Inzwischen sind 379 hessische Kommunen KlimaKommunen und erhalten eine 90 Prozent Förderung bei Maßnahmen für Klimaschutz und Anpassung. Weiterhin setzen wir uns als Länder dafür ein, dass der Bund auch zur Finanzierung beiträgt“, so die hessische Umweltministerin Priska Hinz.
„Viele Kommunen sind in Hessen als Klimakommunen engagiert und bereits vielfältig mit Fragen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung befasst. Neben der kommunalen Wärmeplanung für Kommunen über 20.000 Einwohner ist aktuell eine gemeinsame Zisternensatzung für den Einsatz von Brauchwasser bei Neubauten und größeren Umbauten veröffentlicht worden. Viele Kommunen haben zwischenzeitlich auch Fließkarten für Starkregenereignisse beauftragt. Dieses Engagement ist fortzusetzen, bedarf aber zur Bewältigung der anstehenden Zukunftsaufgaben einer soliden finanziellen Unterstützung von Bund und Land“, ergänzt Johannes Heger, Geschäftsführer des Hessischen Städte- und Gemeindebundes.
„Die Kommunen brauchen dringend eine verlässliche Finanzierungsbasis für die Umsetzung ihrer Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen. Um Planungssicherheit zu schaffen, hat sich der Hessische Städtetag dafür ausgesprochen, dass das Land den Kommunen konkrete Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen gesetzlich vorgibt und sie mit den zur Aufgabenerfüllung entsprechenden finanziellen Mitteln ausstattet. Alter-nativ muss das Land weitergehende Aufgaben selbst übernehmen und entsprechende Strukturen schaffen“, erklärte zudem Stephan Gieseler, Direktor des Hessischen Städtetages.