Das eigenständige landwirtschaftliche Sozialversicherungssystem hat sich nach Einschätzung des Landvolkes Niedersachsen über Jahrzehnte bewährt. „Es wurde immer wieder erfolgreich an neue Bedingungen angepasst“, schildert Landvolkvizepräsident Ulrich Löhr. „Mit der Hofabgabe an die jüngere Generation haben speziell wir Landwirte in Niedersachsen stets gute Erfahrungen gesammelt. Daran wird sich für die Mehrheit unserer Höfe auch in Zukunft nichts ändern.“ Für Löhr, der zugleich Vorsitzender des Sozialpolitischen Ausschusses im Landvolk Niedersachsen ist, überwiegen die positiven Aspekte: Die Hofabgabeklausel hat der jüngeren Generation den Weg bereitet und mit dafür gesorgt, dass die deutschen Landwirte durchweg jünger sind als ihre EU-Kollegen, die Überalterung wurde aufgehalten. Die Verpflichtung zur Übertragung des Hofes an die nachfolgende Generation bei Beantragung der landwirtschaftlichen Rente hat zugleich den Bodenmarkt gefördert und zu wirtschaftlich tragfähigen Betriebsstrukturen geführt. Diese Vorteile werden nach Überzeugung Löhrs in Hofübergabegesprächen weiter im Mittelpunkt stehen und zweifelsfrei auch für die überwiegende Zahl der landwirtschaftlichen Familien der Königsweg bleiben.
Alle diejenigen Landwirte, die mit Erreichen der Altersgrenze Rente beantragen und dennoch ihren Hof bewirtschaften möchten, müssen allerdings einige weitere Vorschriften beachten. So greift für diesen Personenkreis nicht die Krankenversicherung der Rentner, sie müssen daher ihren Beitrag als landwirtschaftlicher Unternehmer weiterzahlen. Dies betrifft neben den Beiträgen aus der Rente aus der Alterssicherung der Landwirte auch außerlandwirtschaftliche selbständige Erwerbstätigkeiten sowie weitere Renten und Versorgungsbezüge. Diese Beiträge können in der Summe gegebenenfalls höher ausfallen als die zu erwartende Rente aus der Landwirtschaftlichen Alterskasse, die von jeher nur als Teilsicherung für den Ruhestand konzipiert war. Das Landvolk empfiehlt allen angehenden Rentnern, sich vor der Antragstellung in den Landvolkkreisverbänden oder der landwirtschaftlichen Sozialversicherung beraten zu lassen.