Urlaub 2024: Pflanzensouvenirs können eine verherrenden Wirkung haben

Wer von einer Reise außerhalb der EU zurückkehrt, bringt gerne Pflanzen oder Pflanzenteile mit: Samen und Ableger für Hobby-Gärtner, Zapfen und Äste als Dekoration, oder frisches Obst als Reiseproviant. Keine gute Idee! Als koordinierende, nationale Behörde im Bereich der Pflanzengesundheit warnt das Julius Kühn-Institut (JKI) Reisende davor, unbedacht Pflanzenmaterial in die EU einzuführen: All diesen Mitbringseln können unbemerkt Insekten, Pilze oder Bakterien anhaften, in Holz reisen Käferlarven mit und Viren schlummern in den Blättern exotischer Zierpflanzen.

„Schadorganismen aus Nicht-EU-Ländern können große wirtschaftliche, aber auch ökologische Schäden in der EU und Deutschland verursachen,“ erklärt Dr. Bernhard Schäfer, Institutsleiter des zuständigen Fachinstituts am JKI, „Selbst innerhalb der EU sollte darauf verzichtet werden, einfach so Pflanzen oder Bodenmaterial von einem Land ins nächste zu transportieren.“ Mandelbäume aus Mallorca könnten zum Beispiel mit dem Bakterium Xylella fastidiosa befallen sein – dieses infiziert neben Mandel, Weinrebe, Olive, Kirsche und Pflaume auch zahlreiche Zierpflanzen (z. B. Oleander) oder Laubbäume wie Ahorn, Eiche, Platane und Ulme.

Wie können Urlauberinnen und Urlauber die Pflanzengesundheit in der EU aktiv schützen?
Wenn möglich sollten Reisende darauf verzichten, pflanzliche Souvenirs aus Nicht-EU Ländern nach Deutschland einzuführen. Sollte dennoch der dringende Wunsch bestehen, eine Urlaubserinnerung in den Garten zu pflanzen: Informieren Sie sich vorab bei dem Pflanzenschutzdienst Ihres Bundeslandes!

In der Regel benötigen Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse aus Nicht-EU Ländern ein Pflanzengesundheitszeugnis des Urlaubslandes, um in die EU eingeführt zu werden – ist dies nicht vorhanden oder fehlerhaft, kann der Zoll die Pflanzenware beschlagnahmen und vernichten.

Checkliste: Reisen und Pflanzengesundheit schützen

1. Verzichten Sie darauf, pflanzliche Waren aus Nicht-EU Ländern einzuführen.
2. Informieren Sie sich vorab bei dem Pflanzenschutzdienst Ihres Bundeslandes.
3. Kaufen Sie im Urlaubsland bei seriösen Pflanzenhändlern. Diese sollten darüber Auskunft geben können, wie sie Pflanzengesundheit sicherstellen bzw. ein Pflanzengesundheitszeugnis mitliefern. Verzichten Sie auf Pflanzen und Pflanzenteile aus Gärten und der freien Natur!

Pflanzengesundheit – Was ist das?

Der Begriff Pflanzengesundheit fasst sämtliche Maßnahmen und Regelungen zusammen, die verhindern sollen, dass bisher nicht-heimische Schaderreger an Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen in die EU gelangen. Diese präventiven Vorgaben richten sich insbesondere an den kommerziellen globalen Handel mit Pflanzenware, gelten jedoch auch für Privatpersonen.
Neue Schaderreger können ohne natürliche Gegenspieler enorme Schäden in Land- und Forstwirtschaft verursachen, die Ernährungssicherheit gefährden sowie die Biodiversität und empfindliche Ökosysteme beeinträchtigen (vgl. a. Japankäfer).

Japankäfer Popillia japonica an Zierpflanzen © A. Knoblauch/ EPSD Schweiz

Die Europäischen Kommission hat die Kampagne #PlantHealth4Life ins Leben gerufen. Ziel der Kampagne ist es, den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Relevanz des Themas näher zu bringen. Das Julius Kühn-Institut unterstützt die von der European Food and Safety Authority (EFSA) durchgeführte Kampagne #PlantHealth4Life, die auch in Deutschland in den nächsten Wochen starten wird. Sie richtet sich an Pflanzenliebhaber, Reisende und junge Familien. Darüber hinaus stellt die EU auch ein Video mit „Regeln für Reisende“ zur Pflanzengesundheit zur Verfügung.

Informationen über unsere Funktion und Zuständigkeit beim Thema Pflanzengesundheit finden Sie hier: https://www.julius-kuehn.de/pflanzengesundheit