Schwieriger Klimaschutz im Heizungskeller

Heizöl-Lieferung (in England): Nicht nur in Deutschland erweist sich der Klimaschutz im Heizungskeller als politisch schwierig. | Foto: Shutterstock/Calvert

Das schlecht isolierte Häuschen mit Ölheizung – das ist das Beispiel, an dem sich die Politik derzeit die Zähne ausbeißt. Wie kann sie Menschen mit solchem aus Klimasicht problematischem Wohnraum vor Überlastung schützen? Sie will fossiles Heizen via CO₂-Bepreisung verteuern, um den Umstieg etwa auf Wärmepumpen zu forcieren, doch wegen der enorm unterschiedlichen baulichen Gegebenheiten schreckt sie zurück. Eine Studie zeigt nun, wie man den CO₂-Preis im Gebäudesektor auch für Härtefälle vollständig kompensieren kann.Sie kommt vom Berliner Klimaforschungsinstitut MCC (Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change).

„Mit dem hier vorgelegten wissenschaftlichen Konzept rücken wir ab von unserer bisherigen Empfehlung, die Bevölkerung für die CO₂-Bepreisung durch ein pro Kopf einheitliches Klimageld zu kompensieren und Härtefälle gesondert zu adressieren“, sagt Matthias Kalkuhl, Co-Leiter des MCC und Leitautor der Studie. „Der Klimaschutz im Heizungskeller erweist sich als politisch so schwierig, dass die Kompensation der Härtefälle der Ausgangspunkt sein sollte. Eine Wärmewende ohne Zumutungen ist möglich: Stark steigende CO₂-Preise werden von der Belastung her überall ausgeglichen und setzen trotzdem den richtigen Anreiz – zum Umrüsten alter Öl- und Gasheizungen zum jeweils kostengünstigsten Zeitpunkt.“

Der Politik-Vorschlag sieht vor, dass für vermieteten Wohnraum die vermietende Partei die CO₂-Preis-Kosten etwa für Heizöl oder Erdgas trägt, also nicht über die Nebenkosten abrechnet. Zum Ausgleich erhalten alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum, auch von selbst genutztem, ein „Gebäudeklimageld“.

Dieses wird, damit wirklich niemand verliert, grundsätzlich nach Wohnfläche und unabhängig vom Einkommen gezahlt, aber nach Gebäude-Eigenschaften gestaffelt. Dazu werden die Gebäude in Kategorien eingeteilt – abhängig vom CO₂-Ausstoß je Quadratmeter (laut Energieausweis oder Brennstoffverbrauch) und von Merkmalen, die für den optimalen Umrüst-Zeitpunkt relevant sind, etwa Art und Alter der Heizung, Heizkörper und Gebäude-Bauform (laut Grundsteuer-Datensatz und einer Heizungs-Info von den Schornsteinfegerbetrieben).

Die CO₂-Preis-Einnahmen werden für jede Gruppe separat erfasst und innerhalb der jeweiligen Gruppe vollständig als Gebäudeklimageld ausgeschüttet. Zahlen tut man natürlich nur, bis man selbst auf CO₂-freies Heizen umrüstet – doch kassieren tut man so lange, bis das letzte Gebäude der Gruppe umgerüstet ist. Die Finanzmasse für die Rückerstattung sinkt also: Dies ist für die Einzelnen das Signal, dass der optimale Umrüst-Zeitpunkt erreicht ist.

Bis dahin hat die Wärmewende die Eigentümerin oder den Eigentümer des Gebäudes dann noch nicht nennenswert belastet. Und die Steuerung über die Gruppen sorgt dafür, dass das Umrüsten auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht vernünftig vonstattengeht. Gleichwohl ist, damit es alle stemmen können, eine begleitende Investitionsförderung angezeigt. Sie muss dann aus Steuermitteln finanziert werden. Schon heute fließt hier viel Geld: Für 2024 stellte der deutsche Staat für die energetische Gebäudesanierung rund 17 Milliarden Euro bereit.

„Wegen der starken Anreizwirkung hoher CO₂-Preise ließe sich das dann immerhin mit deutlich geringeren Fördersätzen als heute machen“, erläutert MCC-Co-Leiter Kalkuhl. „Ein idealer Politik-Mix, der die ungleich verteilten Zusatzkosten durch die Klimapolitik ausgleicht, würde laut Modellrechnung einen CO₂-Preis von etwa 230 Euro in 2030 und eine staatliche Förderung von im Durchschnitt 17 Prozent der privaten Investitionen in fossilfreie Heizsysteme vorsehen, damit die EU-Klimaziele erreicht werden. Die Förderung könnte auch unbürokratisch umgesetzt werden: über eine Absenkung der Stromsteuer für Wärmepumpenstrom und eine Absenkung der Mehrwertsteuer für Wärmepumpen.“