Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft fordert differenzierten Ansatz: „Da ansetzen, wo die Probleme entstehen“. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat der EU-Kommission gestern Änderungen der deutschen Düngeverordnung angekündigt, um damit teure Strafzahlungen aus einem laufenden Vertragsverletzungsverfahren zu verhindern.
Scharfe Kritik am BMEL übt die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). „Zum einen nagt das Vorgehen des BMEL an unserem Vertrauen. Die Probleme zu hoher Nährstofffrachten in einigen Betrieben und Regionen sind lange bekannt. Bekannt war auch, dass die EU-Kommission mehr forderte als mit der Düngeverordnung 2017 umgesetzt wurde. Jetzt werden über Nacht Entscheidungen getroffen, ohne dass wir als betroffene Bauern eine Möglichkeit der Beteiligung und öffentlichen Stellungnahme hatten. Wir werden vor vollendete Tatsachen gestellt“, kommentiert der AbL-Vorsitzende Martin Schulz.
Alle bäuerlichen Betriebe in bürokratische Mithaftung genommen
Auch die Inhalte der Änderungen kritisiert die AbL: „Die wenigen uns vorliegenden Informationen lassen befürchten, dass nun noch mehr als bisher schon alle bäuerlichen Betriebe in bürokratische Mithaftung genommen werden. Offenbar sollen in Zukunft nun alle Betriebe einzelflächenspezifische Nährstoffbilanzen für jedes einzelne Feld erstellen, auch wenn die Betriebe gar nicht zu den Risikobetrieben zählen. Wir haben den Eindruck, dass die Bundesregierung sich nicht traut, bei den eigentlichen Ursachen zu hoher Nährstofffrachten anzusetzen“, so Schulz.
Finanziellen Mitteln und eine unterlegte Nutztierstrategie
Die AbL fordert Bundesministerin Julia Klöckner und die Ministerkollegen der Länder auf, den notwendigen Umbau der Tierhaltung hin zu tierwohlgerechten Ställen mit einer fachlich fundierten Strategie zur Reduzierung von örtlichen Gülleüberschüssen zu verbinden. „Die Betriebe brauchen dringend eine mit handfesten Maßnahmen und ausreichenden finanziellen Mitteln unterlegte Nutztierstrategie, die wirtschaftliche Perspektiven für die tierhaltenden Betriebe schafft und das mit den Erfordernissen von Tierschutz und Umweltschutz verbindet. Es darf nicht noch eine verlorene Legislaturperiode geben“, so Schulz, der einen NEULAND-Schweinemastbetrieb im Wendland führt.