Klimaschutz beim Rapsanbau – Chancen der Düngeverordnung 2017

Foto: Rita Haas / TFZ

Im Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung ist der Beitrag der Landwirtschaft zur Reduzierung von Treibhausgasen beschrieben: Es sollen vor allem Lachgasemissionen reduziert werden, die durch zu viel Stickstoffdünger entstehen. Wissenschaftler vom Technologie- und Förderzentrum (TFZ) haben beim Rapsanbau in Bayern den Einfluss der Stickstoffdüngung untersucht und dabei aufgezeigt, inwiefern sich die Vorgaben der Düngeverordnung 2017 auf den Klimaschutz auswirken. Die vier W „Was, Wieviel, Wann und Wie“ treffen demzufolge auch auf den Einsatz von Stickstoff zu. Die Ergebnisse sind im TFZ-Bericht 59 vor kurzem veröffentlicht worden.

Die Ergebnisse der Ist-Analyse zeigen, dass sich die Treibhausgasemissionen sowohl einzelbetrieblich als auch regional deutlich voneinander unterscheiden. Hier spielen die Menge an eingesetztem Stickstoff in Vergleich zum Rapsertrag (Stickstoffeffizienz) und die Art des verwendeten Stickstoffdüngers eine wesentliche Rolle. Ein Vergleich zwischen den Betrieben mit guter und den Betrieben mit schlechter Treibhausgasbilanz zeigt wesentliche Optimierungspotenziale auf.

Rapsanbau kann sehr lukrativ sein

In dem vom bayerischen Landwirtschaftsministerium finanzierten Forschungsprojekt untersuchten die Wissenschaftler des TFZ den spezifischen Düngemitteleinsatz beim Rapsanbau. Dazu lieferten 36 Betriebe aus unterschiedlichen Boden-Klima-Räumen ihre Daten, mit denen sich die Klimagasemissionen berechnen ließen. Dr.-Ing. Daniela Dressler, Projektbearbeiterin am TFZ, resümiert: „Die Ergebnisse zeigen, dass beim Rapsanbau durch einen optimierten Einsatz mineralischer und organischer Stickstoffdünger, Klimagase um durchschnittlich 15 % im Vergleich zum Status quo eingespart werden können.“

 

Die Treibhausgasemissionen werden über den gesamten Lebenszyklus analysiert und bewertet. Grundlage sind die ExpRessBio-Methoden. Der Lebenszyklus der Rapserzeugung und Rapsölkraftstoffproduktion umfasst, die Rohstoffgewinnung zur Herstellung einzelner Betriebs- und Hilfsstoffe (z. B. Mineraldünger), den Anbau und die Bereitstellung der Rapssaat, die Ölgewinnung, die Nutzung des Rapsölkraftstoffs zur Bereitstellung von Antriebsenergie bis zur Verwertung und Beseitigung von Rest- und Abfallstoffen.

In starkem Kontrast dazu stünden die Untersuchungen, die im Zeitraum 2013–2016 stattfanden – während die alte Düngeverordnung noch Anwendung fand. Wie sich zeigte, lagen die ausgebrachten Mengen an Stickstoff zum Teil deutlich über der Empfehlung für den Rapsanbau, die zum damaligen Zeitpunkt durchschnittlich 200 kg Nges pro Hektar und Jahr betrug.


„Die hohen Stickstoffüberschüsse einzelner Betriebe lassen sich nur durch eine nicht bedarfsgerechte organische Düngung im Herbst erklären“, so Dressler. „In der Düngeverordnung 2017 sehen wir deshalb großes Potenzial, organische Düngemittel zukünftig bedarfsgerechter einzusetzen und dadurch den Einsatz von mineralischen Düngemitteln reduzieren zu können.“ Dies wäre laut Dressler zum Beispiel durch eine Verlagerung der organischen Düngung vom Herbst auf die zweite Frühjahrsdüngung möglich. Dadurch ließen sich zusätzliche Klimagasemissionen vermeiden, die bei der Produktion von mineralischem Dünger anfallen würden.

Die Ergebnisse dieses Forschungsprojektes „Regionalspezifische Treibhausgasemissionen der Rapserzeugung in Bayern“ wurden kürzlich im TFZ-Bericht 59 veröffentlicht. Er kann kostenlos unter www.tfz.bayern.de heruntergeladen werden.