Etikettenschwindel beim Urgetreide

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Dinkel, Emmer und Einkorn werden im Lebensmittelmarketing oft als „Urgetreide“ bezeichnet. Eine wissenschaftliche Einordnung des Max Rubner-Institut
Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel (MRI) zeigt jedoch, dass dies irreführend im Sinne des Verbraucherschutzes ist. Der Begriff „Urgetreide“ ist rechtlich nicht geschützt und suggeriert fälschlicherweise, dass es sich um eine ursprüngliche, nicht veränderte Getreideart handelt. Auch bestimmte gesundheitliche Vorteile gegenüber handelsüblichem Weizen, wie ein geringeres allergenes Potenzial, sind nicht richtig. Die Einordnung des MRI beleuchtet mögliche Fehlschlüsse zu „Urgetreide“ aus wissenschaftlicher Sicht und unterstützt die eindeutige Kennzeichnung von glutenhaltigem Getreide.

Die sogenannten Spelzweizenarten Dinkel, Emmer und Einkorn haben sich über lange Zeit durch natürliche Auslese sowie Züchtung weiterentwickelt. Die Vorläufer der Sorten, die aktuell in Deutschland angebaut werden, stammen größtenteils aus Genbanken und sind meist deutlich jünger als 100 Jahre. Mit den ursprünglichen Arten der Antike haben Dinkel, Emmer und Einkorn heute aber nur wenig gemein. Deshalb ist die Bezeichnung „Urgetreide“ fachlich nicht haltbar.

Um den Ertrag zu steigern, wurde Weichweizen in Dinkel eingekreuzt. Bei den heutigen Dinkelsorten ist die Abstammung jedoch oft nicht nachvollziehbar, nicht zuletzt kam es in der Vergangenheit zur natürlichen Einkreuzung von Weichweizen. Die Bezeichnung „Urdinkel“ sollte deshalb für keine Dinkelsorte verwendet werden. Emmer, eine frühe Getreideform mit genetischer Verwandtschaft zum Weizen, wie auch Einkorn wurden aus Genbanken entnommen und züchterisch bearbeitet. Daher sollten diese Arten ebenfalls nicht als Urgetreide bezeichnet werden.

In der EU-Gesetzgebung ist die Bezeichnung „Urgetreide“ nicht definiert. Die EU-Kommission sieht jedoch eine Kenntlichmachung aller zur Gattung Weizen gehörenden, und damit glutenhaltigen Getreidearten vor, etwa in der Form „Dinkelweizen“ oder „Dinkel (Weizen)“. Dies ist auch mit Blick auf ein mögliches Gesundheitsrisiko, das von der unklaren Kennzeichnung von glutenhaltigem Getreide ausgeht, relevant. Die wissenschaftliche Einordnung des MRI untermauert diese gesetzliche Vorgabe.