Erneut weniger Antibiotika in der Tiermedizin abgegeben

"Eingangsschild Dienstsitz Mauerstraße, Berlin" "Quelle: BVL, Gloger").

Abgabemengen für Fluorchinolone und Cephalosporine der 3. und 4. Generation erstmals unter dem Niveau von 2011. Die Menge der in der Tiermedizin abgegebenen Antibiotika in Deutschland ist 2018 weiter leicht zurückgegangen. Sie sank im Vergleich zum Vorjahr um 10,7 auf 722 Tonnen (minus 1,5 %) und erreichte damit das bislang niedrigste Niveau seit 2011, dem ersten Jahr der Erhebung (minus 57,6 % gegenüber 1706 Tonnen im Jahr 2011). Zum ersten Mal seit der Erfassung der Abgabemengendaten für Antibiotika und deren Auswertung durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) liegen auch die Mengen der abgegebenen Fluorchinolone sowie Cephalosporine der 3. und 4. Generation unter dem Wert von 2011. Diese Wirkstoffklassen sind für die Therapie beim Menschen von besonderer Bedeutung.

Die Abgabemenge der Fluorchinolone ist im Vergleich zum Vorjahr um ca. 2,2 Tonnen (t) gesunken, die der Cephalosporine der 3. und 4. Generation um 1,6 t. Da sich diese deutliche Verringerung bei diesen Wirkstoffklassen erst für die Abgabemengen 2018 ergibt, liegt die Vermutung nahe, dass hierfür die Änderungen der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) ursächlich sind. Die TÄHAV schreibt seit dem 1. März 2018 vor, dass bei der Anwendung von Fluorchinolonen und Cephalosporinen der 3. und 4. Generation ein Antibiogramm nach standardisierten Verfahren durchzuführen ist.

© Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Im Jahr 2018 wurden 722 Tonnen Antibiotika von pharmazeutischen Unternehmen und Großhändlern an Tierärzte in Deutschland abgegeben. Die Hauptabgabemengen bilden wie in den Vorjahren Penicilline mit etwa 271 t und Tetrazykline mit etwa 178 t, gefolgt von Polypeptidantibiotika (Colistin) mit 74 t und Sulfonamiden (63 t) sowie Makroliden (59 t). Von den von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) als Wirkstoffe mit besonderer Bedeutung für die Therapie beim Menschen eingestuften Antibiotikaklassen (Critically Important Antimicrobials for Human Medicine) wurden im Vergleich zum Vorjahr bei zwei Wirkstoffklassen höhere Mengen abgegeben (Zunahme: ca. 4,0 t Makrolide bzw. rund 0,024 t Polypeptidantibiotika). Gegenüber dem ersten Erfassungsjahr 2011 haben die Abgaben von Colistin aber um ca. 42 % und die Menge der Makrolide um rund 66 % abgenommen (Anhang – Tab. 1: Vergleich der Abgabemengen der Wirkstoffklassen 2011 bis 2018).

Die gemeldeten Wirkstoffmengen lassen sich nicht einzelnen Tierarten zuordnen, da die Mehrzahl der Wirkstoffe für die Anwendung bei verschiedenen Tierarten zugelassen ist.

Von 2011 bis 2018 hat die Menge an abgegebenen Antibiotika in fast allen Regionen abgenommen. Absolut gesehen ist in der Postleit-Region 49 weiterhin mit Abstand die höchste Abgabemenge (ca. 300 t) zu verzeichnen. Für den Erfassungszeitraum von acht Jahren wurden für die Postleit-Regionen 03, 07, 08, 09, 14, 17, 19, 23, 25, 27, 29, 31, 32, 33, 34, 37, 39, 44, 46, 48, 56, 59, 72, 77, 86, 93, 94 sowie 97 Abnahmen von 60 % und mehr berechnet (Anhang – Abb. 1: Regionale Zuordnung der Antibiotika-Abgabemengen 2018).

Archiv der Bundesregierung: Kühe in einem landwirtschaftlichen Betrieb bei Dortmund

Der Einsatz von Tierarzneimitteln dient dem Ziel, kranke Tiere zu behandeln und damit die Tiergesundheit und den Tierschutz zu fördern. Der Einsatz ist gleichermaßen auf den Schutz des Verbrauchers vor Zoonosen und sicheren Lebensmitteln ausgerichtet. Die Resistenz von Bakterien gegen Antibiotika stellt eine globale Bedrohung in der Human- und Veterinärmedizin dar. Der Transfer von antibiotikaresistenten Bakterien und/oder der Transfer von Resistenzgenen zwischen Mensch und Tier sind wechselseitig möglich.

Hintergrund

Seit dem Jahr 2011 muss die pharmazeutische Industrie erfassen, welche Mengen an Tierarzneimitteln, insbesondere Antibiotika, sie jährlich an Tierärzte abgeben, und diese Daten an ein zentrales Register melden. Grundlage dafür ist die DIMDI-Arzneimittelverordnung (DIMDI-AMV) vom 24. Februar 2010. Das Register wird beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) in Köln geführt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin nimmt die jährliche Auswertung der Daten vor.