Vom 25. bis 27.09.2019 trafen sich die Amtschefs und Ministerinnen und Minister der Landwirtschaftsministerien des Bundes und der Länder in Mainz zur diesjährigen Herbst-Agrarministerkonferenz. Im Zentrum der Diskussion stand nach zweijähriger Dürre und einer dramatischen ökologischen und wirtschaftlichen Situation der Wald.
Im Hinblick auf die deutsche EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Hälfte des Jahres 2020 einigten sich die Agrarministerinnen und Agrarminister dahingehend, dass besonders der Abschluss der Verhandlungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik einschließlich des Mehrjährigen Finanzrahmens und die Stärkung des Ländlichen Raums im Zentrum stehen müsste. Angesichts der gegenwärtig unklaren Lage in Brüssel seien weitergehende Beschlüsse zur Gemeinsamen Agrarpolitik, zum Mehrjährigen Finanzrahmen und auch zur ELER-Mittelverteilung innerhalb von Deutschland derzeit nicht möglich. Umso mehr forderte Minister Backhaus, möglichst noch im Januar 2020 eine Sonder-Agrarministerkonferenz mit dem neuen für Landwirtschaft zuständigen EU-Kommissar durchzuführen.
So beschlossen die Ministerinnen und Minister, insbesondere die Emissionen in der Landwirtschaft deutlich reduzieren zu wollen, die Renaturierung von Mooren zu fördern, die Forschung auszubauen und die Emissionen aus der Tierhaltung zu verringern. Die Ministerinnen und Minister waren sich einig, dass der Wald und die Forstwirtschaft in Deutschland schnellstmöglich und unbürokratische Soforthilfen benötigen. Dabei stand jedoch die von Bundesministerin Klöckner am 25.09.2019 angekündigten 478 Mio. Euro Bundesmittel, die mit rund 320 Mio. Euro Landesmitteln mitzufinanzieren wären. „Das Vorgehen von Ministerin Klöckner ist nicht akzeptabel. Nicht das erste Mal hat sie große Ankündigungen gemacht, die politischen Vorfestlegungen gleichkommen, ohne aber die Länder einzubinden. Hier werden Erwartungshaltungen geschürt, die die Länder in einen Zugzwang bringen. Das ist kein guter Umgang, besonders in einer solch dramatischen Situation, wie wir es derzeit in der Forstwirtschaft erleben“, stellte Minister Backhaus fest.
„Unabhängig davon haben wir gute Beschlüsse zum Wald gefasst“, resümierte Backhaus die von Mecklenburg-Vorpommern eingebrachte Initiative zum Wald. So soll neben den Soforthilfen für Wiederaufforstungsmaßnahmen auch die Verwendung des nachwachsenden Rohstoffs Holz stärker durch die Verdoppelung der Holzbauquote von 17 auf 34 Prozent, Forschungsförderung und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit gefördert und die Entwicklung innovativer Holzprodukte vorangetrieben werden. „Die Forstleute und Waldbauern in Deutschland leisten Unglaubliches. Ihr weltweit anerkannter hoher Sachverstand und die starke Identifikation sind das Rückgrat des Waldes in Deutschland. Umso wichtiger ist es, sie in der jetzigen Situation nicht allein zu lassen“, so Minister Backhaus.
Backhaus forderte auch die Übertragung der BVVG-Flächen auf die Länder. So bräuchten die Länder diese Flächen – in Mecklenburg-Vorpommern wären es immerhin rund 50.000 ha, um darauf ganz besonders Maßnahmen des Wasser-, Klima- und Artenschutzes zu fördern. Auch das Thema Wald- und Flächenbrände wurde durch Mecklenburg-Vorpommern eingebracht. Nach den verheerenden Waldbränden in Mecklenburg-Vorpommern, besonders der Waldbrandkatastrophe von Lübtheen mit fast 1.000 ha Waldbrandfläche, sei es nun dringlich erforderlich, die Munitionsbelastung deutlich zu reduzieren. Hierzu müsste der Bund auch an den Sondierungskosten beteiligt werden. Auch ein Wald- und Flächenbrand-Kompetenzzentrum müsste eingerichtet werden, um Kompetenzen zu bündeln und Forstleute und Einsatzkräfte gezielter auszubilden. Der Bund stehe besonders für die ehemalig militärisch genutzten und auch für die im Bundesbesitz befindlichen Flächen in der Verantwortung.
Ebenfalls auf Initiative von Mecklenburg-Vorpommern wurde ein Antrag zur Zukunft der Kutter- und Küstenfischerei durchgesetzt. So würden die erheblichen Fangbegrenzungen bei Hering und Dorsch zu existenziellen Schwierigkeiten führen und ein Einlenken der Bundesregierung in Brüssel erfordern. Es bräuchte endlich Regelungen, die einen längerfristigen Aufbau der Bestände mit wirtschaftlich vertretbaren jährlichen Quotenschwankungen ermöglichen. Zudem seien auch weiterhin kurzfristige Hilfsinstrumente erforderlich, z.B. Stilllegungsprämien oder die Möglichkeit der Übertragung freiwerdender Quoten. Auch müssten wirtschaftlich vertretbare Ausstiegsinstrumente, sei es in Form von Entschädigung, der Entwicklung von Alternativen zur reinen Fischerei oder Diversifizierung, entwickelt werden. Weiterhin einigten sich die Ministerinnen und Minister darauf, die Tagesfangbegrenzung beim Dorsch für die Freizeitfischerei auf 6 Fische pro Tag und Angler begrenzen zu wollen.
„Die Kutter- und Küstenfischerei sowie die Angler sind für Mecklenburg-Vorpommern ein ganz wichtiger Sektor, besonders als Bestandteil des Tourismus. Wenn es uns nicht gelingt, hier langfristige Lösungen zu finden, dann bedeutet das nicht nur das Aus für die 230 verbliebenen Unternehmen der Fischereiwirtschaft, sondern auch den Verlust eines Teils unserer Identität an der Ostseeküste“, so der Minister.
Auf Initiative von Mecklenburg-Vorpommern wurde auch das Thema Düngeverordnung angesprochen. Minister Dr. Backhaus kritisierte die Bundesregierung erneut, nicht ausreichen die Länder einbezogen zu haben.
„Wir erinnern uns noch sehr gut an den Beginn des Jahres, als das BMEL schon einmal mit einem Alleingang die Länder irritierte und damit die Landwirtschaft in Deutschland verärgert hat. Offensichtlich hallten unsere kritischen Töne nur kurz nach, denn erneut habe das BMEL nun einen Alleingang bei diesem für die Länder so wichtigen Thema hingelegt“, kritisierte Backhaus das Vorgehen von Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner.
Auch der Umgang mit Reserveantibiotika war Thema auf der Agrarministerkonferenz. „Wir haben bereits gute Fortschritte bei Rind und Schwein erreicht, aber beim Geflügel sehen wir noch dringenden Handlungsbedarf. So muss der Einsatz von Makroliden und Colistin in der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) endlich einer Antibiogrammpflicht unterworfen werden“, so Minister Dr. Backhaus. Es müsse damit verhindert werden, dass für die Humanmedizin zur Verfügung stehende Medikamente in der Tierhaltung eingesetzt werden und sich dadurch Resistenzen schneller entwickeln können und so die Wirksamkeit von wichtigen Antibiotika abnimmt.