Die Forschungsstelle für Energiewirtschaft hat, nach eigenen Angaben, untersucht, welche Auswirkungen der laut Gesetzesentwurf geplante Mindestabstand von 1000 Metern zu kleineren Siedlungen auf das Windkraftpotenzial hätte. Um die Klimaziele zu erreichen, muss im Bereich der Erneuerbaren Energien vor allem die Windenergie stark ausgebaut werden, denn diese hat das größte technische Potenzial zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien.
Die in einem aktuellen Gesetzesentwurf der CDU geplante 1000-Meter-Abstandsregelung zu Siedlungen, insbesondere die Annahme, dass mit einer Wohnsiedlung bereits eine Ansammlung von 5 Häusern gemeint ist, würde das Ziel, bis zum Jahr 2030 65 Prozent des Strombedarfs über Erneuerbare Energien zu decken, erheblich erschweren. Es würde sich nicht nur das Flächenpotenzial verringern, sondern auch bereits installierte Anlagen wären betroffen.
Die Forschungsstelle für Energiewirtschaft hat anhand ihres Regionenmodells FREM und des darin enthaltenen Windszenariotools ermittelt, dass der laut Gesetzesentwurf geplante zusätzliche Mindestabstand von 1000 Metern zu kleineren Siedlungen eine erhebliche Reduzierung des Windkraftpotenzials zur Konsequenz hätte. Nach einer aktuellen Auswertung der FfE stehen heute 50 % der Windenergieanlagen weniger als 1.000 m von der nächsten Siedlung mit mind. 3 – 6 Einwohnern entfernt und wären damit durch diese Regelung direkt betroffen.
Das ausgewiesene Flächenpotenzial für Windenergie würde sich mit der neuen Abstandsregelung um 20 %, im Süden des Landes sogar um 30 % reduzieren. Dabei nimmt das Potenzial in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich ab. In den Stadtstaaten und Sachsen reduziert sich das Potenzial um 70 bis 90 %. In den Flächenstaaten um 10 bis 35 %. Im Süden Deutschlands mit ohnehin sehr ungünstigen Bedingungen würde sich das Windkraftpotenzial weiter verschlechtern. Die FfE stellt auf ihrer Website das Potenzial in allen von der Raumplanung ausgewiesenen bzw. im Entwurf befindlichen Flächen dar.