Deutsche Firmen sollten Produkte, die in der Europäischen Union wegen möglicher Gefahren für die Menschenrechte und die Umwelt nicht zugelassen sind, auch im Ausland nicht vertreiben. Eine aktuelle Fallstudie des Öko-Institut zeigt jedoch, dass deutsche Chemieunternehmen besonders gefährliche, in der EU verbotene Pestizide im Ausland anbieten. Ein anderes Beispiel zur Abwrackung von Schiffen belegt, dass deutsche Reedereien ihre Schiffe in Bangladesch entsorgen lassen, obwohl dies verboten ist.
Das Öko-Institut fordert in seinem Spendenprojekt „Umweltschutz wahrt Menschenrechte“, dass die deutschen Unternehmen ihrer globalen Verantwortung gerecht werden und ihre Sorgfaltspflichten zum Schutz von Mensch und Umwelt ernst nehmen. Der deutsche Staat muss dafür sorgen, dass im Ausland EU-Standards nicht unterlaufen werden – dieser Pflicht kommt er heute teilweise nur unzureichend nach. Diese Forderungen gelten für alle untersuchten Fälle, darunter auch für den Kupferbergbau in Peru.
Pestizide: Hochgiftige Stoffe aus Produktsortiment verbannen
In seiner Fallstudie zu Pestiziden legt das Öko-Institut den Schwerpunkt auf besonders gefährliche Chemikalien. Viele von ihnen sind unmittelbar toxisch; sie führen beim Einatmen oder bei der Anwendung zu schweren Vergiftungen. Andere wirken langfristiger, indem sie krebserregend sind, den Hormonhaushalt negativ beeinflussen oder das Erbgut schädigen. Gelangen sie in Böden und Gewässer, können sie ihren Weg in Nahrungsmittel und Trinkwasser finden. Andere Chemikalien sind äußerst schädlich für Bienen. Das Öko-Institut fordert ein Exportverbot der hochgiftigen, in der EU nicht zugelassenen Pestizide.
Schiffsrecycling: Bestehende Regelungen einhalten
Zumeist über Zwischenhändler gelangen Schiffe deutscher Reedereien zur Verschrottung nach Bangladesch. Dort werden sie statt in geeigneten Recyclingeinrichtungen direkt am Strand auseinandergenommen. Dabei gelangen Schweröle, Asbest und weitere Gefahrstoffe ins Meer; Arbeiter kommen häufig ungeschützt mit ihnen in Berührung. Die Folge sind Arbeitsunfälle und Vergiftungen sowie Verseuchungen des Meerwassers. Nach internationalem und europäischem Recht ist die nicht fachgerechte Entsorgung ausgedienter Schiffe in Bangladesch verboten. Das Öko-Institut fordert, dass die bestehenden Regelungen eingehalten und vom deutschen Staat konsequent durchgesetzt werden.
Risiken kennen, Gegenmaßnahmen ergreifen
„Alle drei Fallstudien zeigen, dass deutsche Unternehmen ihrer Verantwortung zur Wahrung von Menschenrechten und Umweltschutz nur unzureichend nachkommen“, kritisiert Dr. Nele Kampffmeyer, Expertin für nachhaltige Unternehmensführung am Öko-Institut. „Solange keine gesetzlichen Regelungen existieren, können Unternehmen zwischen Geschäftsinteressen und Menschenrechten abwägen. Aus unserer Sicht muss der Schutz von Mensch und Umwelt jedoch über finanziellen Interessen stehen.“
Um diesen Prioritäten folgen zu können, müssen die Unternehmen entlang ihrer Wertschöpfungskette – also von der Herstellung, über die Nutzung bis zur Entsorgung ihrer Produkte – die Risiken für Menschen und Umwelt analysieren. Dabei sollten Betroffene vor Ort, etwa Kleinbauern, einbezogen werden. In einem zweiten Schritt sollten sie dann wirksame Schutzmaßnahmen ergreifen. Dazu gehört auch die Einrichtung von Beschwerdestellen, an die sich mögliche Betroffene wenden können.
Das Projekt wurde mit Hilfe von privaten Spenden finanziert. Diese geben dem Öko-Institut die Möglichkeit, Themen wissenschaftlich zu bearbeiten, die es als besonders wichtig erachtet, für die aber kein Auftragsmandat vorliegt.