Mehr Netz aufs Land

Breitbandausbau in ländlichen Regionen, Quelle: BMEL/photothek.net/Lennert Preis

Im Hinblick auf die anstehende Versteigerung von Frequenzen für den Ausbau eines Mobilfunknetzes der neuesten, fünften Generation („5G“) haben der Deutsche Bauerverband (DBV), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), des Deutsche Landkreistag (DLT) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gegenüber dem Beirat der Bundesnetzagentur gemeinsam Position bezogen und den flächendeckenden Ausbau des 5G-Netzes unter Einbeziehung des gesamten Frequenzspektrums gefordert. Nicht die Einnahmeerzielung aus der Auktion sollte das Ziel sein, sondern die Erfüllung eines Masterplans, der die flächendeckende Versorgung des gesamten ländlichen Raums sicherstellt.

Wie die Erfahrungen mit dem Ausbau der Mobilfunknetze der bisherigen Generationen, aber auch mit dem Festnetzausbau zeigen, wird eine Erschließung insbesondere der ländlichen Räume mit einer flächendeckenden Infrastruktur, die unter dem Gesichtspunkt der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse unverzichtbar erscheint, eigenwirtschaftlich jedoch nicht stattfinden können, so die Verbände. Deshalb setze ein erfolgreicher 5G-Rollout einen planvollen, aufeinander abgestimmten Ausbau gigabitfähiger Infrastrukturen im Festnetz- und Mobilfunkbereich voraus.

Ausbauauflagen seien ein bewährtes Mittel, konzentrierten sich aber bislang auf die Abdeckung von Haushalten. Abgesehen davon, dass die Erfüllung der Auflagen aus der letzten Frequenzauktion noch aussteht, so die Verbände, wird dieser Ansatz für den Aufbau des 5G-Netzes nicht ausreichend sein. Damit diese Technologie ihr volles Potenzial entfalten und einen volkswirtschaftlichen Mehrwert generieren kann, sollte es bei der anstehenden Vergabe der hohen Frequenzbänder unbedingt Vorgaben für eine Flächenabdeckung geben.

Zur Umsetzung des geforderten Masterplans zur flächendeckenden Gigabit-Versorgung des ländlichen Raums sehen DBV, DIHK, DLT und ZDH eine Reihe von Ansatzpunkten. So können die Mobilfunkanbieter zur Erfüllung von Versorgungsverpflichtungen stets auf das gesamte ihnen zur Verfügung stehende Frequenzspektrum zurückgreifen. Sie können also insbesondere auch Frequenzen im Bereich von unter 1 GHz nutzen, um die hier geforderte Flächendeckung sicherzustellen. Diese Frequenzen haben eine höhere Reichweite als die jetzt zur Versteigerung anstehenden Frequenzen aus den Bereichen von 2,1 bzw. 3,6 GHz. Es sind daher niedrigere Investitionen der Netzbetreiber erforderlich, weil mit den vielfach schon vorhandenen Mobilfunkstationen eine größere Fläche versorgt werden kann. Zudem würde nationales Roaming den Ausbau durch einen Betreiber wirtschaftlicher machen.