Auf dem Weg zu einer klima- und umweltfreundlicheren Landwirtschaft

Vielfältige Fruchtartenwahl im Ackerbau und Extensivierung von Grünland zählen zu den Maßnahmen, die im Rahmen der Ökoregelungen ab 2023 gefördert werden. Michael Welling

Die Landwirtschaft in der Europäischen Union soll klima- und umweltfreundlicher werden. Dazu hat die EU in ihrer jüngsten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) neben der Einkommensstützung der landwirtschaftlichen Betriebe ergänzende Ökoregelungen, sog. Eco-Schemes, eingeführt, die ab 2023 gelten sollen. Das Thünen-Institut hat während dieses Entwicklungsprozesses begleitend abgeschätzt, welche Kosten die Ökoregelungen in landwirtschaftlichen Betrieben hervorrufen und wie die Prämien für die einzelnen Regelungen ausgestaltet sein könnten. Die Ergebnisse sind jetzt veröffentlicht worden.

Die Landwirtschaft in der Europäischen Union soll klima- und umweltfreundlicher werden. Dazu hat die EU in ihrer jüngsten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) neben der Einkommensstützung der landwirtschaftlichen Betriebe ergänzende Ökoregelungen, sog. Eco-Schemes, eingeführt, die ab 2023 gelten sollen.

Betriebe, die die Regelungen freiwillig umsetzen, erhalten eine zusätzliche Förderung. Die Ökoregelungen sind auch Teil des Strategieplans, der die Umsetzung der GAP beschreibt und der Europäischen Kommission bis zum 31.12.2021 zur Genehmigung vorzulegen ist.

Für Deutschland entwickelt federführend das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zusammen mit den Bundesressorts und den Ländern unter Beteiligung von Verbänden und Interessengruppen den nationalen GAP-Strategieplan. In diesem Rahmen wurde das Thünen-Institut in Braunschweig als Ressortforschungseinrichtung des BMEL beauftragt, begleitend abzuschätzen, welche Kosten die Ökoregelungen in landwirtschaftlichen Betrieben hervorrufen und wie die Prämien für die einzelnen Ökoregelungen innerhalb des zur Verfügung stehenden Budgets von insgesamt ungefähr 1 Mrd. Euro pro Jahr und unter Berücksichtigung des vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmens ausgestaltet sein könnten.

Abgeschätzt wurde zudem die betriebliche und räumliche Verteilung der Prämien in Abhängigkeit ihrer Zahlungshöhe. Eine davon unabhängige erste Abschätzung der ökologischen Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen erfolgte begleitend durch ein vom Institut für Ländliche Strukturforschung (IfLS) geleitetes Konsortium, das die Ex-ante-Evaluation des GAP-Strategieplanes durchführt. Die Analysen und Stellungnahmen für das BMEL, die den Entwicklungsprozess begleiteten, hat das Thünen-Institut jetzt in einem vierteiligen Arbeitsbericht (Thünen Working Paper 180) veröffentlicht.

Maßnahmenbündel

Im Rahmen der Ökoregelungen soll es in Deutschland ab 2023 Prämien geben, unter anderem für eine vielfältige Fruchtartenwahl im Ackerbau (Anbau von mindestens fünf Hauptfruchtarten), die freiwillige Anlage von Brachen im Ackerland und von Altgrasbeständen im Grünland, die Aufwertung von Brachen mit artenreichen Blühmischungen, die Erhaltung von Agroforstflächen, den Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel im Ackerland und die Extensivierung von Grünland. Die Maßnahmen sind von den Betrieben jeweils immer für ein Jahr anzuwenden.

„Insgesamt führen die Ökoregelungen zu einer verstärkten Förderung von extensiv wirtschaftenden Betrieben im Allgemeinen und extensiven Grünlandbetrieben im Besonderen“, stellt der Hauptautor der Studien, Dr. Norbert Röder vom Thünen-Institut für Ländliche Räume, fest. „Es wäre bei dem gegebenen Budgetrahmen aber unrealistisch zu erwarten, dass alle Regelungen finanziell so ausgestattet werden könnten, dass sie jeweils für den Großteil aller Betriebe eine attraktive Alternative zur bisherigen Bewirtschaftung bieten.“

Detailliertere Aussagen finden sich in den einzelnen Bänden des Working Papers. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die dort veröffentlichten Stellungnahmen aus verschiedenen zeitlichen Abschnitten des Entwicklungsprozesses stammen; spätere Änderungen und Weiterentwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene konnten daher nicht berücksichtigt werden. Insofern haben die Abschätzungen vorläufigen Charakter.