Die Fachhochschule Südwestfalen und die Budde-Stiftung wollen 10 geflüchtete ukrainische Studierende fördern. Beide Partner haben zu diesem Zweck die „Brückenförderung für Studierende aus der Ukraine“ eingerichtet. Das Programm unterstützt akut gefährdete Studierende mit ukrainischer Staatsbürgerschaft. Es richtet sich an Studierende, die an einer ukrainischen Hochschule eingeschrieben sind und jetzt ihr Studium in Deutschland fortsetzen möchten.
„Auch wir sind erschüttert über die russische Invasion in der Ukraine. Gerade als Hochschule, für die Wissenschaftsfreiheit und wissenschaftlicher Austausch über alle Grenzen elementar sind, fühlen wir uns verpflichtet, neben Solidaritätsbekundungen auch konkrete Hilfe und Unterstützung anzubieten“, sagt FH-Rektor Prof. Dr. Claus Schuster auch mit Blick auf die ukrainische Partnerhochschule in Charkow.
Das Sonderprogramm soll den Studierenden einen gesicherten Übergang in das Studium an der Fachhochschule Südwestfalen ermöglichen. Neben finanzieller Förderung durch die Budde-Stiftung werden die Studierenden durch Sprachkurse und persönliche Betreuung unterstützt. Konkret sieht das Programm ein einjähriges Stipendium im monatlichen Umfang von 1000 Euro sowie eine einmalige Pauschale zur Bereitstellung notwendiger Lebensunterhaltsmittel wie Laptop, Kleidung, Wohnungseinrichtung etc. im Umfang von 500 Euro vor.
Ein begleitender Deutsch-Sprachkurs und gegebenenfalls ein Sprachkurs in Englisch sollen den Einstieg in das deutsch- und englischsprachige Studienangebot der Fachhochschule Südwestfalen erleichtern. „Wir lassen die ukrainischen Studierenden auch bei ihrer Ankunft nicht allein und helfen bei Behördengängen, bei der Wohnungssuche und gegebenenfalls auch bei der Suche nach einer psychologischen Betreuung. Mitarbeitende haben zum Stipendienprogramm beigetragen und Restdrittmittel für die Pauschale beigesteuert. Das Engagement an der FH Südwestfalen ist beeindruckend“, betont Dr. Ingrid Thaler, Dezernentin des International Office.
Bewerben können sich Studierende für die Studiengänge der Fachhochschule Südwestfalen, die nachweisbar die ukrainische Staatsbürgerschaft (keine Doppelstaatsangehörigkeiten) besitzen und die an einer ukrainischen Hochschule im Bachelor- oder Masterstudium eingeschrieben sind oder die Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, um ein Studium aufnehmen zu können. Zum Zeitpunkt der Bewerbung dürfen sie sich nicht länger als 3 Monate in Deutschland aufgehalten haben. Der letzte Hochschul- oder Studienabschluss sollte nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Weitere Informationen unter https://www.fh-swf.de/cms/stip-ukr/