Energy Sharing ist Teil der Energiewende

Wenn das Konzept Energy Sharing aus dem EU-Recht in nationales Recht umgesetzt würde, könnten 90 Prozent der Haushalte in Deutschland von günstigeren Strompreisen profitieren. Dafür ist ein Marktrahmen gefragt, der den Zusammenschluss von Bürger*innen in Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften ermöglicht, damit diese Wind- und Photovoltaikanlagen errichten und den erzeugten Strom gemeinschaftlich über das Verteilnetz nutzen können.

Wie ein solches Energy Sharing ausgestaltet werden kann, beschreibt das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) in einem Konzeptpapier. Auf dieser Grundlage hat das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) im Auftrag des Bündnisses nun eine Potenzialstudie für Energy Sharing vorgelegt.

Die Forscher des IÖW errechneten die möglichen Potenziale von Energy Sharing sowohl für den Ausbau erneuerbarer Energien als auch für die Teilhabe von Bürgern. Darüber hinaus zeigt die Studie den volkswirtschaftlichen Nutzen und schätzt Kosteneffekte für Stromverbrauchern ab.

Die Studie kommt zum Ergebnis, dass 90 Prozent aller Haushalte in Deutschland mit vergünstigtem Energy-Sharing-Strom versorgt werden könnten. Wird angenommen, dass Privatpersonen mindestens zwölf Prozent der Investitionskosten für die Anlagen in ihren Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften beisteuern, ergeben sich private Investitionen in Höhe von 6,5 Milliarden bis 12,8 Milliarden Euro. Jede Person wäre so im Durchschnitt mit rund 100 bis 200 Euro selbst an den Anlagen beteiligt.

Zudem konnten die Wissenschaftler vom IÖW belegen, dass die verbrauchsnahe Energieerzeugung entlastend auf die Stromnetze wirken kann – insbesondere, wenn ein Anreiz für eine Lastverschiebung geschaffen wird, also dass der grüne Strom vor allem zu den Zeiten verbraucht wird, wenn die Erneuerbare-Energien-Anlagen ihn erzeugen.

Energy Sharing schafft Unabhängigkeit von Energieimporten

„Eine erfolgreiche Energiewende kann nur erreicht werden, wenn die Bürger*innen eingebunden werden. Die Menschen müssen von neuen Solar- und Windanlagen in ihrer Region profitieren“, so Energieexpertin Dr. Astrid Aretz vom IÖW. „Der Krieg Russlands in der Ukraine hat uns allen vor Augen geführt, wie wichtig eine unabhängigere Energieversorgung ist. Energy Sharing kann der entscheidende Baustein sein, um den Menschen die Möglichkeit zu einer selbst bestimmten Energieversorgung zu bieten“, ergänzt Katharina Habersbrunner, Vorständin im Bündnis Bürgerenergie.

Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, bis 2030 einen Anteil von 80 Prozent erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch zu erreichen. „Für diese hohen Zubauraten innerhalb kürzester Zeit braucht es die Akzeptanz und Investitionsbereitschaft der Menschen vor Ort. Energy Sharing ist dafür das perfekte Instrument“, so Carolin Dähling, stellvertretende Bereichsleiterin Politik und Kommunikation bei Green Planet Energy. „Mit Energy Sharing können alle Bürger*innen durch verringerte Stromkosten vom Ausbau erneuerbarer Energien in ihrer Region profitieren, selbst wenn sie nur über geringe Mittel für eine finanzielle Beteiligung oder kein eigenes geeignetes Dach verfügen“, ergänzt Felix Schäfer, Vorstand der Bürgerwerke.

Umsetzung ist durch europäisches Recht geboten

Die Europäische Union hat Energy Sharing bereits 2019 in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Art. 22) mit einer Umsetzungsfrist bis Mitte 2021 verankert. Die neue Bundesregierung hat sich folgerichtig die Umsetzung von Energy Sharing in den Koalitionsvertrag geschrieben. Der regulatorische Rahmen muss jetzt geschaffen werden, damit sich Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften bilden und wirtschaftlich arbeiten können. Diese sollten das Stromnetz nutzen können und einen finanziellen Vorteil erhalten, wenn sie selbst erzeugten Strom aus „ihrer“ Anlage zeitgleich und regional verbrauchen.