Die juristischen Auswirkungen von Russlands Angriffskrieg in der Ukraine sind komplex. Isabella Risini erklärt, welche Möglichkeiten es gibt, Menschenrechtsverletzungen zu ahnden: Zusammenhalt geht nicht ohne Recht. Und internationales Recht wiederum lebt von Zusammenarbeit durch Recht – in Form von internationalen Verträgen und Organisationen wie der Europäischen Konvention für Menschenrechte (EMRK) und dem Europarat.
Mit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg in der Ukraine wurde Russland die Mitgliedschaft im Europarat entzogen, auch die formale Bindung an die EMRK endete im Jahr 2022. Die Russische Föderation war das größte Mitglied gewesen. Verloren gegangen ist damit auch die Möglichkeit, Russland gerichtlich für menschenrechtliche Verstöße zu belangen.
Jedoch behält der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Zuständigkeit für die Fälle, die vor dem Ausscheiden Russlands bereits gegen Russland anhängig waren. Insbesondere ist hier der Fall Ukraine gegen Russland zu nennen, der Menschenrechtsverletzungen in der Zeit von Februar bis September 2022 betrifft. Mehr als die Hälfte der Mitgliedsstaaten der EMRK, darunter auch Deutschland, beteiligen sich am Verfahren. Diese Beteiligung ist eine erfreuliche, aber auch überfällige Erneuerung des Zusammenhalts in Europa.