Prüfkonzept für die Tierwohlkontrolle in der ökologischen Landwirtschaft

Bei der Tierwohlkontrolle in der ökologischen Landwirtschaft sind tierbezogene Indikatoren von besonderer Bedeutung Kirsten Wosnitza

Die Umsetzung der Ziele der EU-Öko-Verordnung hinsichtlich Tierwohl und tiergerechter Tierhaltung wird gegenwärtig vor allem über haltungs- oder managementbezogene Kriterien überprüft, also z.B. Platzangebot oder Weidegang und Einstreu. Tierbezogene Indikatoren kommen kaum zum Einsatz. Dadurch können Defizite beim Tierwohl nicht immer adäquat identifiziert und in den Betrieben behoben werden. Die Vorgaben zur Haltung und zum Management schaffen zwar gute Voraussetzungen, führen aber nicht notwendigerweise zu mehr Tierwohl. Deshalb ist es wichtig, auch tierbezogene Aspekte in die Kontrolle und die rechtlichen Produktionsbestimmungen mit einzubeziehen. Hier setzt das Verbundvorhaben „Tierwohl in der ökologischen Landwirtschaft – Tiergerechtheit weiterentwickeln und transparent machen (BioTiGer)“ an.

In dem zum 1. Juli 2023 gestarteten Projekt soll ein transparentes und praktikables Prüfkonzept für die Tierwohlkontrolle in der ökologischen Landwirtschaft entwickelt bzw. weiterentwickelt werden, das im Rahmen der Bio-Kontrolle erprobte, vorrangig tierbezogene Indikatoren nutzt. Ausgangspunkt hierfür sind Prüfkonzepte zur Tierwohlkontrolle, die bereits von verschiedenen Öko-Kontrollstellen und Bioverbänden angewendet werden.

Große Herausforderungen sind dabei – neben der großen standörtlichen und strukturellen Vielfalt der Betriebe – der Aufwand für die Schulung der Kontrolleuren und für die Durchführung der Tierwohlkontrolle auf den Betrieben, da die Erfassung tierbezogener Indikatoren mehr Zeit erfordert als ressourcen- und managementbezogener Indikatoren.

Auf Basis bestehender Systeme und in Abstimmung mit der deutschen Biobranche entwickeln die Projektbeteiligten die Methodik für ein risikoorientiertes, abgestuftes Prüfkonzept, das vorhandene Betriebsdaten sowie in den Betrieben selbst erhobene tierbezogene Daten einbezieht. Dadurch wird der Zeitaufwand der externen Kontrolle begrenzt. Diese Eigenerhebung kann von den Betrieben zusätzlich für die betriebliche Eigenkontrolle nach dem Tierschutzgesetz verwendet werden.

Ziel der Tierwohlkontrolle im Rahmen der Bio-Kontrolle ist es, Problembetriebe zu identifizieren, dort eine Verbesserung des Tierwohls zu veranlassen und – bei nicht erfolgter Verbesserung – Maßnahmen und Sanktionen abzuleiten. Die Praktikabilität und die Verlässlichkeit des Prüfkonzepts wird anschließend auf Praxisbetrieben überprüft. Für die Kompetenzausbildung der Kontrolleur*innen werden Online- sowie Stallschulungskonzepte (weiter-) entwickelt.

Forschungsinstitute, Bioverbände und Kontrollstellen beteiligt

An dem interdisziplinären Projekt beteiligen sich neben dem .