Anrufe für Geflüchtete aus der Ukraine bleiben ein weiteres Jahr erschwinglich. Die EU-Kommission begrüßte die Verlängerung der Vereinbarung zwischen 22 europäischen und sieben ukrainischen Betreibern. So können Schutzsuchende in Europa Familie und Freunde in der Ukraine erreichen und umgekehrt. Das Gremium der europäischen Regulierungsbehörden für elektronische Kommunikation (GEREK) überwacht die Auswirkungen des Abkommens.
Bei den Tarifen für grenzüberschreitende Anrufe gelten für die Betreiber im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die dem Abkommen beigetreten sind, deutlich niedrigere Tarife als für die Betreiber, die das Abkommen nicht unterzeichnet haben. Die EU-Kommission fordert alle Betreiber auf, der Vereinbarung beizutreten. Eine aktualisierte Liste der Unterzeichner kann onlineEN••• abgerufen werden.
Parallel dazu bereitet die EU-Kommission die Integration der Ukraine in den EU-Roamingraum als stabilere und längerfristige Lösung vor. Im April 2023 nahm der Assoziationsausschuss EU-Ukraine den Vorschlag der Kommission an, die Ukraine in die EU-Roamingregeln einzubeziehen. Im nächsten Schritt muss die Ukraine ihre Rechtsvorschriften vollständig an die der EU angleichen, bevor der Rat der Europäischen Union den endgültigen Beschluss fassen kann.