Beitrag zur Ver­bes­se­rung des Inves­ti­ti­ons­kli­mas in der Ukraine

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Aus­län­di­sche Inves­to­ren werden eine Schlüs­sel­rolle beim Wie­der­auf­bau der Ukraine spielen. Diese benö­ti­gen jedoch ein siche­res Inves­ti­ti­ons­klima. In einem durch den ukrai­ni­schen Prä­si­den­ten Wolo­dymyr Selen­skyj im Juni 2023 ergan­ge­nen Erlass wurde ange­kün­digt, die Ein­rich­tung eines Gerichts zu prüfen, das für den Schutz der Rechte von Inves­to­ren und Inves­ti­tio­nen zustän­dig ist. Ein solches Gericht könnte in der Ukraine deut­lich zur Ver­bes­se­rung des Inves­ti­ti­ons­kli­as beitragen.

Schaf­fung eines eigen­stän­di­gen Gerichts für Investoren

Die Schaf­fung eines eigen­stän­di­gen Gerichts für den Schutz von Inves­to­ren wurde von der ukrai­ni­schen­Re­gie­rung bereits zu einem frü­he­ren Zeit­punkt ins Gespräch gebracht. Im Januar 2020 rief Prä­si­dent Wolo­dymyr Selen­skyj auf dem Welt­wirt­schafts­fo­rum in Davos zu Inves­ti­tio­nen in der Ukraine auf und ermu­tigte poten­zi­elle Inves­to­ren mit einem Pro­gramm namens „Invest­ment Nanny“. Im Dezem­ber 2020 ver­ab­schie­dete die Wer­chowna Rada der Ukraine dar­auf­hin das Gesetz „Zur staat­li­chen Unter­stüt­zung von Pro­jek­ten mit bedeu­ten­den Inves­ti­tio­nen“ (Gesetz­ent­wurf Nr. 3760 vom 01.07.2020). Dieses Gesetz zielte darauf ab, Inves­to­ren orga­ni­sa­to­ri­sche, infor­ma­to­ri­sche und bera­tende Unter­stüt­zung zu gewäh­ren und für neue Inves­to­ren, die mehr als 20 Mil­lio­nen Euro in der Ukraine inves­tie­ren und min­des­tens 80 Arbeits­plätze schaf­fen, weitere Vor­teile und Ver­güns­ti­gun­gen zu schaffen.

Schieds­ge­richt als „Schnell­lö­sung“

Darüber hinaus erwähnte der dama­lige ukrai­ni­sche Minis­ter­prä­si­dent Oleksij Hont­scha­ruk in Davos die Mög­lich­keit der Ein­rich­tung eines sepa­ra­ten Schieds­ge­richts in der Ukraine, das als eine Art „Schnell­lö­sung“ dienen könne, während die Jus­tiz­re­form in Gang gebracht werde. Er wies darauf hin, dass eine solche Ent­schei­dung für Inves­ti­ti­ons­strei­tig­kei­ten mit einem Streit­wert von weniger als zehn Mil­lio­nen US-Dollar von Bedeu­tung sein könne.

Gesetz zur Inves­ti­ti­ons­för­de­rung führte nicht zu mehr Investitionen

Es stellte sich heraus, dass das genannte Gesetz zur Inves­ti­ti­ons­för­de­rung nicht zu mehr Inves­ti­tio­nen führte. Selbst nachdem das Gesetz im April 2023 geän­dert wurde, um die Bedin­gun­gen für Inves­to­ren zu ver­ein­fa­chen – Senkung der Inves­ti­ti­ons­schwelle und der Anzahl der zu schaf­fen­den Arbeits­plät­zen – und die staat­li­che Unter­stüt­zung aus­zu­wei­ten, gelang es nicht, den Kreis der Inves­to­ren zu erwei­tern. Einer der Gründe dafür ist natür­lich der umfas­sende Krieg – und damit der Zeitpunkt.

Gleich­zei­tig werden jedoch aus­län­di­sche Inves­ti­tio­nen eine Schlüs­sel­rolle beim Wie­der­auf­bau der Ukraine spielen, wenn es darum geht, die schreck­li­chen Folgen des Krieges zu über­win­den. Auch im Zusam­men­hang mit der Beschleu­ni­gung der Jus­tiz­re­form auf dem Weg zur EU-Inte­gra­tion gewann deshalb die Idee der Schaf­fung eines Gerichts für den Schutz von Inves­to­ren im poli­ti­schen Diskurs an Dynamik.

Wie könnte ein Gericht für Inves­to­ren aussehen?

Derzeit werden unter­schied­li­che Kon­zepte für ein solches Gericht dis­ku­tiert. Eine Idee besteht darin, aus­län­di­sche Gerichts­bar­kei­ten in der Ukraine ein­zu­füh­ren. In diesem Zusam­men­hang ver­wei­sen viele Exper­ten auf die Erfah­run­gen Kasach­stans, wo das Astana Inter­na­tio­nal Finan­cial Centre geschaf­fen wurde, dessen Gericht aus­schließ­lich eng­li­schem Recht unter­liegt. Die Zustän­dig­keit des Gerichts, des Astana Inter­na­tio­nal Finan­cial Centre Court, erstreckt sich auf die Mit­glie­der des Zen­trums. Diese Praxis bietet den Inves­to­ren nicht nur beson­dere Steu­er­re­ge­lun­gen, nied­rige Kör­per­schafts­steu­er­sätze und andere Vorzüge. Sie schafft auch ein attrak­ti­ves Inves­ti­ti­ons­klima durch Fair­ness und Unpar­tei­lich­keit der Gerichte. Das eng­li­sche Recht, auch als case law bekannt, garan­tiert den Inves­to­ren auch ein gewis­ses Maß an Sicherheit.

Zugleich gibt es aber auch Vor­be­halte, bei­spiels­weise in Bezug auf Streit­fälle mit dem Staat. Denn um eine Klage gegen den Staat ein­zu­rei­chen, muss sich ein Inves­tor an das Bezirks­ge­richt in Astana wenden. Damit dieses Konzept wirk­lich funk­tio­niert, muss daher fest­ge­legt werden, auf welchen Ebenen der Rechts­be­zie­hun­gen die Zustän­dig­keit eines solchen Gerichts liegen soll, das heißt wie die Ver­ant­wor­tung des Staates sicher­ge­stellt werden kann.

Stär­kung der bestehen­den Institutionen

Eine weitere Idee besteht in der Stär­kung der bestehen­den Insti­tu­tio­nen: Statt etwas Neues zu schaf­fen, sollte man sich ver­ge­wis­sern, ob es nicht bereits eine Insti­tu­tion gibt, unter deren Dach die Frage der Bei­le­gung von Inves­ti­ti­ons­strei­tig­kei­ten inte­griert werden könnte. Eine solche alter­na­tive Lösung wäre etwa die Schaf­fung eines Gericht unter dem Obers­ten Gericht für geis­ti­ges Eigentum.

Darüber hinaus gibt es den Vor­schlag, dass Inves­ti­ti­ons­strei­tig­kei­ten vor den bestehen­den Han­dels­ge­rich­ten ver­han­delt werden sollten, um eine Ungleich­be­hand­lung von inlän­di­schen Inves­to­ren zu ver­mei­den und die schieds­ge­richt­li­che Bei­le­gung solcher Strei­tig­kei­ten zu stärken.

Befür­wor­ter eines Gerichts für den Schutz von Investoren

Zu den Befür­wor­tern der Schaf­fung eines Gerichts für den Schutz aus­län­di­scher Inves­ti­tio­nen gehört Olek­sandr Mereschko, Vor­sit­zen­der des Aus­schus­ses für Außen­po­li­tik und inter­par­la­men­ta­ri­sche Zusam­men­ar­beit der Wer­chowna Rada. Im Jahr 2020 beschrieb Merezhko auf Face­book sein Konzept für ein solchen Gerichts im Detail: Wer kann sich an das Gericht wenden? Wie wird sich das Gericht von einem Schieds­ge­richt unter­schei­den und welche Rechts­quel­len könnte ein solches Gericht haben? Mereschko geht außer­dem davon aus, dass sich das Gericht anschlie­ßend nicht nur mit Fällen aus­län­di­scher Inves­to­ren befas­sen wird, sondern auch mit Klagen inlän­di­scher juris­ti­scher Personen.

Inter­na­tio­nale Unter­stüt­zung kann die Umset­zung beschleunigen

Auch Ruslan Ste­fant­schuk, Prä­si­dent der Wer­chowna Rada und Rechts­wis­sen­schaft­ler, befür­wor­tet weitere Über­le­gun­gen zu den unter­schied­li­chen dis­ku­tier­ten Kon­zep­ten: der Ein­füh­rung aus­län­di­scher Gerichts­bar­kei­ten und der Anhö­rung von Fällen unter dem Obers­ten Gericht für geis­ti­ges Eigentum. Die Unter­stüt­zung der Initia­tive auf inter­na­tio­na­ler Ebene könnte die Ent­wick­lung eines ver­läss­li­chen Kon­zepts – und damit auch die Schaf­fung des eigen­stän­di­gen Gerichts zum Schutz der Rechte von Inves­to­ren – beschleunigen.

Trans­pa­renz und Unpar­tei­lich­keit durch die Euro­päi­sche Kommission

Die Euro­päi­sche Kom­mis­sion schuf einen spe­zi­el­len Mecha­nis­mus, um Mittel für die Ukraine zu gewin­nen: Die­soge­nannte „Ukraine-Fazi­li­tät“ beruht auf drei Säulen, von denen eine in einem spe­zi­el­len­In­ves­ti­ti­ons­pro­gramm für die Ukraine besteht, um Gelder für den Wie­der­auf­bau zu gewin­nen. ImZu­sam­men­hang mit diesem Mecha­nis­mus der Euro­päi­schen Kom­mis­sion kann die Inter­es­sen­ver­tre­tung im Zusam­men­hang mit dem Gericht für den Schutz der Rechte von Inves­to­ren dazu bei­tra­gen, Trans­pa­renz und Unpar­tei­lich­keit von Streit­bei­le­gungs­me­cha­nis­men zu gewähr­leis­ten und ein güns­ti­ges Umfeld für die Umset­zung einer solch wich­ti­gen Initia­tive zu schaffen.

Schluss­fol­ge­run­gen

Die Schaf­fung eines sepa­ra­ten Gerichts für die Bei­le­gung von Inves­ti­ti­ons­strei­tig­kei­ten stellt sicher keinen umfas­sen­den Ansatz im breiten Kontext der Reform des Jus­tiz­sys­tems und der Über­win­dung der Kor­rup­tion dar. Dennoch ist ein solches Gericht zum Schutz von Inves­to­ren eine gute Idee. Die Schaf­fung des Gerichts könnte ein wich­ti­ges Element der umfas­sen­den Jus­tiz­re­form sein – und das Gericht in Zukunft schritt­weise in das ukrai­ni­sche Jus­tiz­sys­tem inte­griert werden. Aus­län­di­sche Inves­to­ren könnten darauf ver­trauen, dass sie in der Ukraine vor einem solchen Gericht eine faire Ent­schei­dung erhal­ten würden. Das würde den Zufluss von Inves­ti­tio­nen in die Ukraine erhöhen, ein ange­mes­se­nes Maß an Ver­trauen in die ukrai­ni­schen Insti­tu­tio­nen gewähr­leis­ten und eine wich­tige Ent­wick­lung auf dem Weg zur Umset­zung des Besitz­stands der EU darstellen.