Langfristige Lösung für den Finanzierungsbedarf der Ukraine

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Das EU-Parlament den Vorschlag für die Ukraine-Fazilität angepasst und ihn am heutigen Dienstag gebilligt. Ab 2024 sollen 50 Mrd. EUR in wirtschaftliche Erholung, Wiederaufbau und Modernisierung des Landes fließen: Das Parlament nahm seinen Standpunkt zur vorgeschlagenen Ukraine-Fazilität mit 512 zu 45 Stimmen bei 63 Enthaltungen an. Die Abgeordneten sorgten für mehr demokratische Rechenschaftspflicht: Die Mehrparteiendemokratie in der Ukraine muss demnach gewahrt werden und das Land muss den Anforderungen an den EU-Beitritt näherkommen.

Rasche Annahme im Rahmen der Überarbeitung des EU-Langzeithaushalts nötig

Die Ukraine-Fazilität ist Teil der laufenden Überarbeitung des EU-Langzeithaushalts. Dieser muss angepasst werden, da das Budget wegen der zahlreichen Krisen seit 2021 bereits weitgehend aufgebraucht ist. Die Abgeordneten drängen darauf, so rasch wie möglich eine Einigung über die Fazilität sowie die Anpassung des Haushalts zu erzielen, da es sonst ab 2024 keine Bestimmungen für die Unterstützung der Ukraine gibt. Das entsprechende Paket soll auch Teil des Jahreshaushalts für das kommende Jahr sein, über den im November verhandelt wird.

Russische Vermögenswerte für den Kampf gegen Korruption

Eine der wichtigsten Forderungen des Parlaments ist, Vermögenswerte der Russischen Föderation oder von Einrichtungen bzw. Einzelpersonen, die direkt mit dem russischen Angriffskrieg in Verbindung stehen, für den Wiederaufbau der Ukraine einzusetzen. Die Abgeordneten verschärften die Bestimmungen zum Kampf gegen Betrug, Korruption, Interessenkonflikte und Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit EU-Geldern in der Ukraine. Auch sollen Unternehmen, die unter oligarchischem Einfluss stehen, keine Gelder bekommen können.

Mehr Transparenz und stärkere Einbeziehung des Parlaments

Weitere Änderungen der Abgeordneten zielen darauf ab, die Fazilität transparenter zu machen. So soll etwa ein Webportal geschaffen werden, das über die Finanzhilfen für die Ukraine und deren Zweck informiert. Auch soll es darüber Auskunft geben, welche Kriterien das Land erfüllt hat, um diese Gelder zu erhalten. Darüber hinaus soll die Ukraine dort Informationen über die Unterstützung veröffentlichen, die sie von Drittstaaten und internationalen Organisationen erhält. Den Plan mit den Einzelheiten zu den Reformen und Investitionen, die die EU unterstützen soll, soll die Ukraine in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament (über delegierte Rechtsakte) und mit effektiver Konsultation des ukrainischen Parlaments – der Werchowna Rada – ausarbeiten.