Die Europäische Kommission hat in dieser Woche einen Vorschlag gemacht, mit dem die unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette verboten werden sollen, damit kleine und mittlere Lebensmittelunternehmen und landwirtschaftliche Betriebe gerechter behandelt werden. Der Vorschlag enthält auch Bestimmungen für eine wirksame Durchsetzung: Werden Verstöße festgestellt, können nationale Behörden Sanktionen verhängen. Verboten werden sollen unter anderem verspätete Zahlungen für verderbliche Waren, kurzfristige Auftragsstornierungen und einseitige oder rückwirkende Vertragsänderungen.
Kleinere Marktteilnehmer in der Lebensmittelversorgungskette, wie beispielsweise Landwirte, sind in besonderem Maße unlauteren Handelspraktiken von Geschäftspartnern in der Lebensmittelkette ausgesetzt. Sie haben häufig eine schwache Verhandlungsposition und keine Alternativen, um ihre Erzeugnisse an die Verbraucher zu verkaufen.
Der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident der Kommission Jyrki Katainen sagte dazu: „Die einzelnen Akteure in der Lebensmittelversorgungskette haben unterschiedlich starke Verhandlungspositionen. Mit diesem Vorschlag geht die Kommission nun entschlossen gegen unlautere Handelspraktiken vor. Wir werden tätig, weil unlauteres Geschäftsgebaren das wirtschaftliche Überleben von Marktteilnehmern in der Lebensmittelkette gefährdet. Mit diesem Vorschlag werden Mindeststandards festgelegt und die Durchsetzungsmöglichkeiten verstärkt, damit diese Marktteilnehmer in einen fairen Wettbewerb treten und dadurch zu einer insgesamt effizienteren Lebensmittelkette beitragen können. Dies ist ein klares Bekenntnis zu faireren Geschäftspraktiken.“
Das für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige Kommissionsmitglied Phil Hogan erklärte: „Eine Kette ist immer nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Damit die Lebensmittelversorgungskette effizient und wirksam ist, muss sie gerecht sein. In dem heute vorgelegten Vorschlag geht es im Grunde darum, denjenigen eine Stimme zu geben, die sonst ungehört bleiben, und denjenigen zu Gerechtigkeit zu verhelfen, die sich völlig unverschuldet in einer schwachen Verhandlungsposition befinden. Unser Ziel ist es, den „Angstfaktor“ in der Lebensmittelversorgungskette abzubauen, indem Beschwerden vertraulich behandelt werden können.“
Die unlauteren Handelspraktiken, die verboten werden sollen, sind verspätete Zahlungen für verderbliche Waren, Auftragsstornierungen in letzter Minute, einseitige oder rückwirkende Vertragsänderungen und erzwungene Zahlungen des Lieferanten für die Verschwendung von Lebensmitteln. Andere Praktiken sollen nur gestattet sein, wenn sie im Vorfeld klar und eindeutig zwischen den Parteien vereinbart wurden.
Entsprechend dem Vorschlag der Kommission müssen die Mitgliedstaaten eine Behörde benennen, die für die Durchsetzung der neuen Vorschriften zuständig sein wird. Bei nachweislichen Verstößen kann die zuständige Stelle verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen verhängen. Diese Durchsetzungsbehörde wird auf eigene Initiative oder aufgrund einer Beschwerde Untersuchungen einleiten können. Parteien, die eine Beschwerde einreichen, können dabei Vertraulichkeit und Anonymität beantragen, um die eigene Position gegenüber ihrem Handelspartner zu schützen. Zudem wird die Kommission einen Mechanismus schaffen, über den sich die Durchsetzungsbehörden abstimmen und über bewährte Verfahren austauschen können.
Der Kommissionsvorschlag wird in Form einer EU-Rechtsvorschrift (Richtlinie) nun zusammen mit einer Folgenabschätzung den beiden gesetzgebenden Organen – dem Europäischen Parlament und dem Rat, in dem die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten sind – vorgelegt.