Wie verändert sich der Kohlenstoffgehalt im Wald?

© Thünen-Institut/Christina Waitkus

Die Antwort darauf liefert wichtige Erkenntnisse zum Gesamtzustand des Waldes. Deshalb startet das Thünen-Institut für Waldökosysteme in diesen Tagen mit der kleinen Bundeswaldinventur, der sogenannten Kohlenstoffinventur 2027 (CI2027).

Wälder speichern sowohl in der lebenden Biomasse, also vor allem im Holz, als auch in Totholz und im Waldboden Kohlenstoff. Neben der Erfassung des Kohlenstoffvorrates werden Informationen zur Zusammensetzung und Mischung der Baumarten und zur Struktur der Wälder sowie zu deren Entwicklung erhoben. Zudem liefert die Inventur neue Erkenntnisse zu den Folgen der durch den Klimawandel verursachten Waldschäden der vergangenen Jahre.

„Uns interessiert besonders, wie sich die Schadflächen entwickeln“, sagt Thomas Riedel, der am Thünen-Institut für Waldökosysteme in Eberswalde die Kohlenstoffinventur leitet.

Dem Kohlenstoff im Wald auf der Spur

Insgesamt 30 Inventurtrupps, die aus jeweils zwei Personen bestehen, werden bis Ende 2027 Daten zu Baumbestand, Totholz und Co. in ganz Deutschland einsammeln. Dafür wurden sie bereits im Frühjahr geschult, unter anderem im Umgang mit der neu programmierten Erfassungssoftware. Im Gegensatz zur regulären Bundeswaldinventur werden jedoch weniger Stichproben und auch nicht alle Parameter erfasst. DNA-Proben oder auch Waldlebensraumtypen werden beispielsweise nicht mitgeführt. Im Anschluss an die Datensammlung und -kontrolle brauchen die Thünen-Wissenschaftler*innen ungefähr ein Jahr für die Auswertung.

Die Kohlenstoffinventur ist ein Gemeinschaftsprojekt von Bund und Ländern, koordiniert vom Thünen-Institut im Auftrag des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Rechtsgrundlage ist das Bundeswaldgesetz § 41a (Walderhebungen). Die Daten fließen ein in die verpflichtenden nationalen, europäischen und internationalen Berichterstattungen, etwa die Klimarahmenkonvention, das Abkommen von Paris, das Klimaschutzgesetz und die EU-Wiederherstellungsverordnung.