Kein Pardon für Verstöße gegen Tierschutzgesetz

Foto: Tierschutz-Chemnitz

Tierhalter übernehmen nach dem Tierschutzgesetz eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Tieren. Sie schließt in einem erheblichen Maß den tierschutzgerechten Umgang mit kranken und verletzten Tieren ein. „Vor diesem Hintergrund kann ich als Präsident des Landvolkes Niedersachsen die offensichtlichen Verstöße gegen den Tierschutz, wie sie gerade wieder auf einem Schlachthof in Stade bekannt gemacht wurden, nicht nachvollziehen oder gar entschuldigen.

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Dafür gibt es kein Pardon.“ Mit diesen Worten positioniert sich Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke erneut gegen derartig tierschutzwidriges Verhalten. Wie schon im Herbst vergangenen Jahres bei dem Fall in Bad Iburg stellt er eindeutig klar: „Solche Bilder sind nicht zu entschuldigen“. In der öffentlichen Bewertung verwahrt er sich jedoch dagegen, derartige Fälle als repräsentativ für ein angebliches „System der Fleischerzeugung“ heranzuziehen. Das Landvolk Niedersachsen nimmt den Fall in Stade jedoch zum Anlass, Tierhalter nochmals an ihre Verantwortung gegenüber kranken oder verletzten Tieren zu erinnern. Dazu hat der Verband bereits vor geraumer Zeit Handlungsempfehlungen formuliert, die jeder Tierhalter beachten soll. „Jegliche Unterlassung dieser Sorgfaltspflicht durch den Tierhalter ist nicht zu tolerieren“, sagt Schulte to Brinke.