Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) hat die am 19. April vom EU-Parlament beschlossene neue Öko-Basisverordnung begrüßt. Sie wurde in den vergangenen vier Jahren erarbeitet und soll ab 2021 gelten.
„Das neue Bio-Recht ist die Basis für die Bio-Unternehmen in ganz Europa“, sagt Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des deutschen Bio-Spitzenverbandes Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) und betont: „Um auf diesem Fundament ein solides Haus zu bauen, muss Brüssel nun noch entscheidende Regeln ergänzen. Erst dann ist das Bio-Recht komplett.“
Die Verhandler haben im neuen Basis-Recht einige wichtige Impulse zur Weiterentwicklung von Bio gesetzt – etwa mit neuen Regeln für Bio-Aromen, Öko-Gewächshausanbau oder -Kontrolle. Das EU-Parlament, aber auch Bund und Länder, haben in den vergangenen Jahren zu praxistauglichen Regelungen beigetragen.
„Wichtig ist, dass sich Bundesministerin Julia Klöckner und die Bundesländer gemeinsam mit den Akteuren der Branche auch weiterhin konstruktiv in die Ausgestaltung des Bio-Rechts einbringen. Nur so können vernünftige Regeln zu Ställen und Ausläufen für Bio-Tiere, den Listen für Bio-Betriebsmittel oder -Lebensmittelzutaten sowie präzise Anforderungen an die Öko-Kontrolle entstehen“, betont Löwenstein und mahnt insbesondere folgende Punkte an, die bis 2021 erarbeitet werden müssen:
– Öko-Kontrolle: Es muss sichergestellt werden, dass das Zusammenspiel von EU-Öko-Verordnung und EU-Kontroll-Verordnung so ausgearbeitet wird, dass eine klare Aufgabenverteilung zwischen Behörden und Kontrollstellen entsteht. Gleiches gilt für die Finanzierung der Bio-Kontrolle.
– Kontaminationen: Auch in Zukunft gilt: Die Qualität von Bio wird durch den gesamten Herstellungsprozess, nicht durch einen Laborbefund, definiert. Entscheidend ist, dass der Umgang mit Hinweisen auf Verstöße gegen die Produktionsregeln wirksam und praktisch umsetzbar gestaltet wird.
– Landwirtschaft und Verarbeitung: Die Vorgaben zu Stallgrößen, Ausläufen, Betriebsmitteln und zulässigen Stoffen für die Lebensmittelherstellung müssen so schnell wie möglich festgeschrieben werden, damit Bio-Unternehmen Investitionen planen können. Dafür kann in weiten Bereichen auf die bewährten Regeln des bestehenden Bio-Rechtes zurückgegriffen werden. Dort, wo Weiterentwicklungsbedarf besteht, muss er ins neue Bio-Recht einfließen beispielsweise bei der Bio-Geflügelhaltung.
– Bio-Importe: Künftig soll die EU-Öko-Verordnung eins zu eins in allen Staaten gelten, mit denen keine Bio-Handelsabkommen bestehen. Europa muss seiner entwicklungspolitischen Verantwortung gerecht werden und sicherstellen, dass es Anpassungen für ärmere Länder gibt, die unter anderen administrativen, klimatischen oder naturräumlichen Umständen wirtschaften. Um den Verbraucherschutz zu stärken, muss die Überwachung der Kontrolle in diesen Staaten weiter verbessert werden.