Landwirtschaftliche Betriebe können ab sofort wieder Fördermittel für die Umstellungsberatung auf ökologische Bewirtschaftung beantragen. Die Umstellungsberatung für Aquakulturbetriebe sowie für Landwirte, die einen bestehenden Ökobetrieb übernehmen möchten, sind neue Förderbereiche.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat im Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) die bestehende Richtlinie zur Beratungsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen verlängert und erweitert. Betriebe, die auf ökologische Bewirtschaftung umstellen möchten oder sich bereits in der Umstellungsphase befinden, können bis zum 31. Mai 2021 Fördermittel für die Umstellungsberatung beantragen. Der Zuschuss umfasst bis zu 50 Prozent der Kosten und beträgt maximal 4.000 Euro pro Betrieb.
Auch Aquakulturbetriebe können Anträge stellen
Neu hinzugekommen ist die Förderung der Umstellungsberatung für Aquakulturbetriebe sowie für Landwirtinnen und Landwirte, die einen bereits ökologisch wirtschaftenden Betrieb übernehmen wollen. Die Förderung für die Umstellungsberatung kann beim BÖLN in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt werden.