Die Honigbiene ist eines der wirtschaftlich bedeutsamsten Nutztiere. So wird ihre Bestäubungsleistung und ihr Honig verwendet. Hierfür werden Bienenvölker häufig an verschiedene Orte verbracht. Der Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück warnt aber davor, dass das sogenannte Wandern von Bienenvölkern die Gefahr birgt, dass Bienenkrankheiten verbreitet werden. Imker suchen mitunter Grundstücksbesitzer in anderen Regionen, um dort seine Bienenvölker unterzubringen. Interessenten sollten zum Schutz von ortsansässigen Imkern allerdings darauf achten, dass für die Bienenvölker, für die hier ein Standort gesucht wird, die erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen vorliegen und die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Ein Bienenvolk, dass etwa mit den Sporen der Amerikanischen Faulbrut infiziert ist, kann im Umkreis von drei Kilometern andere Bienenvölker anstecken. Dies führt zu schweren Erkrankungen der Bienenvölker und häufig zu deren Verlust. Wenn der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut festgestellt wurde, müssen amtliche Seuchenbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden. Hierzu gehört die Einrichtung eines Sperrgebietes, Untersuchung der Bienenvölker in diesem Gebiet und die Sanierung oder Tötung von erkrankten Bienenvölkern.
Daher sind Grundstückseigentümer aufgerufen, die Bienen in ihrer Nachbarschaft zu schützen. Der Veterinärdienst fordert dazu auf, sich von den Imkern vor der Unterbringung der Bienenvölker die gültige Gesundheitsbescheinigung vorlegen zu lassen. Die Bescheinigung darf nicht älter als neun Monate sein. Falls ein Imker seine Bienenvölker dauerhaft im Garten aufstellen möchte, muss hierüber eine Meldung beim zuständigen Veterinäramt erfolgen. Falls die Bienenvölker aus einem anderen Landkreis kommen, so ist dies nur mit einem gültigen Gesundheitszeugnis möglich. Umfangreiches Informationsmaterial sind erhältlich auf den Seiten des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Internet: https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/bienenkunde/informationsmaterial/. Grundstückseigentümer können sich mit ihren Fragen in der Regel auch an den ortsansässigen Imkerverein wenden.