Borchert-Bericht ist große Chance für Bauern, Tiere und Gesellschaft

Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung zeigt belastbaren Weg auf. Politik ist gefordert

Martin Schulz (44) ist nebenberuflich Bundesvorsitzender der „Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft“ (AbL) und betreibt im Wendland einen konventionellen Schweine-Hof mit 800 Mastschweinen.

„Bäuerliche Tierhaltung in Deutschland bekommt wieder Zukunft, wenn die Vorschläge des Kompetenznetzwerkes Nutztierhaltung jetzt politisch umgesetzt werden. Beachtlich ist, dass die Empfehlungen von so vielen unterschiedlichen Verbänden und Organisationen getragen werden. Dem Vorsitzenden Jochen Borchert und allen Mitgliedern ist es gelungen, sich in intensiven Diskussionen auf einen starken politischen Lösungsansatz zu einigen. Das ist ausgesprochen ermutigend angesichts der vielfach angespannten Situation auf den Höfen“, kommentiert Martin Schulz, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), die heute vorgestellten Empfehlungen der „Borchert-Kommission“, in der er die AbL vertritt. „Das ist eine Blaupause für die Zukunftskommission Landwirtschaft im Kanzleramt“, so Schulz weiter.

In dem Papier werden sowohl die wirtschaftliche Bedeutung der Fleisch-, Milch- und Eiererzeugung als auch die „großen Herausforderungen“ beschrieben, vor denen die Nutztierhaltung in Deutschland steht: Nährstoffmanagement, Ressourcenbeanspruchung, Klimaschutz und ganz besonders Tierschutz und Tierwohl. Nüchtern wird festgestellt, dass „große Teile der Nutztierhaltung gegenwärtig weit von den gesellschaftlich gewünschten Haltungsbedingungen entfernt“ sind. Das wird aber nicht den einzelnen Tierhaltern angelastet, sondern es wird ein für die Landwirte gangbarer Weg beschrieben, die Tierhaltung zu verbessern.

Das BMEL setzt sich auf nationaler und EU-Ebene für mehr Tierschutz ein, Quelle: photoGrapHie – Fotolia.com

Die Empfehlungen benennen anspruchsvolle Tierwohl-Ziele und in welchen Schritten sie erreicht werden sollen. Die dadurch gegenüber dem gesetzlichen EU-Standard entstehenden Mehrkosten sollen den Betrieben zu 80-90 Prozent durch eine staatliche Tierwohlförderung ausgeglichen werden. Der Rest soll über Markenfleischprogramme wie NEULAND über höhere Verkaufspreise bezahlt werden. Damit die Bäuerinnen und Bauern Planungssicherheit erhalten, sollen die Betriebe von den staatlichen Stellen langfristige Verträge für die Gewährung der Tierwohlprämien erhalten. Der jährliche Förderbedarf wird in dem Papier auf bis zu 3,6 Mrd. Euro im Jahr 2040 geschätzt. Zur Finanzierung führt die Borchert-Kommission verschiedene Optionen auf, um sich schließlich für eine mengenbezogene Tierwohlabgabe in der rechtlichen Form einer Verbrauchssteuer auszusprechen. Sie soll sozialpolitisch flankiert werden.

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„In der Kommission sind wir uns zudem einig geworden, dass auch das Ordnungsrecht weiterentwickelt werden soll. In dem Maße, wie die EU eine Förderung der Betriebe erlaubt, die den Kostenunterschied in Deutschland gegenüber niedrigeren EU-Tierwohlstandards ausgleicht, wird eine Anhebung des deutschen Ordnungsrechts auf die anspruchsvollen Tierwohl-Ziele ausdrücklich befürwortet. Auch dieser Ansatz ist für die weitere agrar- und umweltpolitische Diskussion in Deutschland von großer Bedeutung“, ergänzt Lucia Heigl, stellvertretende AbL-Vorsitzende und als Milchbäuerin Mitglied im Kompetenznetzwerk.