Der gestern von der EU-Kommission vorgestellte Entwurf für ein Lieferkettengesetz bleibt beim Klimaschutz und dem Geltungsbereich weit hinter den Erwartungen zurück. Der Entwurf geht bei den Umweltsorgfaltspflichten zwar weiter als das deutsche Lieferkettengesetz, es wird aber keine klaren Klimasorgfaltspflichten geben. Es soll nur die Vorgabe für Unternehmen geben, einen Klimaschutzplan vorzulegen, dessen Nicht-Einhaltung aber nicht mit klaren Sanktionen verbunden ist. Das Gesetz gilt zudem nur für sehr wenige Unternehmen und die Haftungsregelung kann relativ einfach umgangen werden.
Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe: „Die EU-Kommission hat heute eine historische Chance vertan. Der Vorschlag für ein EU-Lieferkettengesetz markiert zwar einen wichtigen Schritt hin zu mehr Unternehmensverantwortung, er bleibt aber enttäuschend mit Blick auf den Schutz des Klimas. Es wird keine, an klare Konsequenzen geknüpften Klimasorgfaltspflichten geben. Hier hat die EU-Kommission ganz klar dem Druck von Wirtschaftslobbyisten nachgegeben. Das Gesetz soll außerdem nur für deutlich weniger als 1 Prozent aller Unternehmen und nur für etablierte Lieferbeziehungen gelten. Skrupellose Ausbeutung und Umweltzerstörung werden in den meisten Fällen weiter ohne Konsequenzen für die Verantwortlichen bleiben. Damit ändert sich für die meisten Leittragenden wenig. Die Bundesregierung muss jetzt im EU-Rat Nachbesserungen durchsetzen.“